Mittelständische Unternehmen müssen 700 Felder mehr ausfüllen als nach den handelsrechtlichen Vorschriften gefordert
Essen, 22. Dezember 2011******Bilanzierende Unternehmen sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, verpflichtet, ihre Bilanzdaten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die E-Bilanz zwingt Unternehmen dazu, erhebliche Anpassungen in ihren Prozessen und ihrer Unternehmensbuchhaltung vorzunehmen. Zwar sind seitens der Finanzverwaltung viele Fragen nicht abschließend geklärt – z. B., in welchem Detaillierungsgrad die Daten erhoben werden müssen, dennoch rät Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, dazu, die Umstellung schon jetzt vorzubereiten, da ansonsten die Zeit knapp werden dürfte.
„Der Entwurf eines sogenannten BMF-Schreibens vom 31.08.2010, dabei handelt es sich um eine „Auslegung“ des Bundesministers der Finanzen zur Erläuterung des Gesetzestextes, listet Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisverwendung sowie die Überleitungsrechnung zur Steuerbilanz als Mindestdaten für Gesellschaften auf, die zukünftig übermittelt werden müssen. Die geforderten Daten sollen als einheitlicher Datensatz an das Finanzamt übertragen werden. Hierzu wurde eine Mindestgliederung entworfen, sogenannte verbindliche Taxonomie – Schemata, die sich an der Steuersensibilität ausrichten und dadurch indirekt auf verwendete Kontenpläne und Buchungsverhalten ausstrahlen werden“, erklärt Dipl-Finw. Rau-Franz und verweist für weitere Details der geplanten Taxonomie auf die Website www.esteuer.de.
Als einheitliches Übergangsformat wird XBRL (eXtensible Business Reporting Language) festgelegt werden. Dabei handelt es sich um einen weltweit verbreiteten Standard für den elektronischen Austausch von Unternehmensdaten (Details www.xbrl.de).
Österreich konnte bereits Erfahrungen mit der E-Bilanz sammeln. Dort wird bestätigt, dass die elektronische Bilanz nicht nur das Medium Papier durch Elektronik ersetzt, sondern zu einer steuerorientierten Ausdifferenzierung bei den Daten führt, die dem Fiskus übermittelt werden müssen.
„Die Vorteile für die Finanzverwaltung sind offensichtlich. Sie hat nach der Umsetzung keinen Medienbruch und keinen Erfassungsaufwand mehr, bei ihr wird sich in kürzester Zeit ein riesiger Pool an elektronischen Mikrodaten aufbauen, der wiederum die Auswertungs- und Analysemöglichkeiten durch Zeit- und Betriebsvergleiche deutlich verbessert. Den Aufwand für diesen Effizienzgewinn seitens der Finanzverwaltung werden die Steuerpflichtigen tragen. Sie übernehmen umfangreiche Vorarbeiten, die derzeit das Finanzamt leistet. Die zu übermittelnden Datensätze dürften mindestens doppelt so umfangreich ausfallen wie die in Österreich“, so Steuerberaterin Rau-Franz.
Die Stellungnahme der Verbände zum Thema E-Bilanz ist durchaus differenziert. So hat die Bundessteuerberaterkammer bzw. deren Hauptgeschäftsführerin, Dora Schmidt-Keßeler, dem Finanzministerium auf 166 Seiten die Bedenken der „anderen Seite“ zur Kenntnis gegeben. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag DIHK hat das Ergebnis der Testphase ausschließlich kritisch gesehen, denn künftig müssen zehn mal mehr Kennziffern bereitgehalten werden als vorher.
Nach Abschluss der halbjährigen Testphase für die E-Bilanz hat sich nach Einschätzung von Robert Heller, Bereichsleiter Finanzen/Steuern beim DIHK nichts am Grundproblem des Konstrukts geändert. Der vorgesehene Datensatz für elektronisch an die Finanzämter zu übermittelnde Bilanzen gehe weit über die üblichen Anforderungen hinaus, kritisiert Heller gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Das kostet viel Geld und das für jedes Jahr aufs Neue. Mittelständische Unternehmen müssen 700 Felder mehr ausfüllen als nach den handelsrechtlichen Vorschriften gefordert, beanstandet Heller. Im Durchschnitt seien die Betriebe gezwungen, aus steuerlichen Gründen künftig zehn mal so viele Kennzahlen bereit zu halten wie bisher. Dabei sei vieles, was abgefragt werde, nicht per Knopfdruck zu ermitteln, sondern müsse aufwändig nachträglich eingegeben werden. Das Ziel, Bürokratie abzubauen, werde in sein Gegenteil verkehrt.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
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