Arbeitsrecht: Beratung ist wichtig

Arbeitsrecht ist ein vielseitiges und äußerst interessantes Gebiet des deutschen Rechts. Neben dem gesetzlichen Arbeitsrecht, das Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, sind die Vereinbarungen in den Tarifverträgen zu beachten. Um einen Arbeitnehmer bei Streitigkeiten im Betrieb individuell zu beraten, muss der Berater neben dem Gesetzbuch die Tarifverträge und den Arbeitsvertrag zur Hand nehmen. Für Laien ist es unmöglich, hier eine ordentliche Beratung durchzuführen.
Für Arbeitnehmer, die Mitglied einer Gewerkschaft sind, stehen die dortigen Rechtsberater zur Verfügung. Auch der Betriebsrat kann zum Teil helfen, allerdings meist mit Unterstützung der Gewerkschaft. Für Arbeitnehmer, die keiner Gewerkschaft angehören, ist der Fachanwalt für Arbeitsrecht die richtige Adresse.
Fachanwälte für Arbeitsrecht sind auch in Großstädten nicht häufig vertreten. Ein Teil der Kanzleien hat Arbeitsrecht als Teil seiner Fachrichtungen im Angebot. Für eine ausführliche und individuelle Beratung ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht notwendig. Die Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel hat für den Bereich Arbeitsrecht einen Fachanwalt. Roland Sudmann ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er vertritt neben Arbeitnehmern auch kleine und mittlere Unternehmen in Fragen des Individual- und Kollektiv-Arbeitsrechts.
Individual-Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Gegensatz dazu setzt sich der Arbeitgeber beim kollektiven Arbeitsrecht ausschließlich mit dem Betriebsrat und seinen gewerkschaftlichen Fachberatern auseinander. Fachanwalt Sudmann ist in beiden Arten des Arbeitsrechts bewandert. Daneben berät und vertritt er seine Mandanten auch in den Bereichen des öffentlichen Dienstrechts und des Kirchenarbeitsrechts. Für Unternehmen fungiert er in Form einer „ausgelagerten Abteilung“, die sich ausschließlich mit Fragen der verschiedenen Arten des Arbeitsrechts auseinandersetzt.