ARAG Verbrauchertipps

Tattoo/Essen/Brötchen

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Fehlerhaftes Tattoo: Nachbesserung vom Tätowierer?
Führt ein Tätowierer seine Arbeit mangelhaft aus, muss sich der Kunde nicht auf eine Nachbesserung und schon gar nicht auf eine Laserbehandlung mit anschließender Neutätowierung durch denselben Tätowierer einlassen. Unter Umständen steht dem Kunden sogar ein Schmerzensgeld zu. Im verhandelten Fall stach ein Tätowierer zu tief in die Haut einer Kundin, sodass die Farbe verlief. Darüber hinaus entsprach die Linienführung und Farbgebung nicht der Skizze. Der Tätowierer bot der Kundin an, für die Laserbehandlung der beanstandeten Stellen durch einen Mediziner aufzukommen und anschließend die Stellen neu zu tätowieren. Die Kundin lehnte das Angebot ab und verlangte neben den Kosten für die Entfernung des Tattoos ein Schmerzensgeld. Die Richter des angerufenen Oberlandesgerichtes sahen das genauso, denn das Stechen einer Tätowierung stellt eigentlich eine Körperverletzung dar. Eine solche kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn die Kundin in das Stechen einwilligt. Die Einwilligung der Kundin erstreckte sich aber nur auf ein technisch und gestalterisch mangelfreies Tattoo. Die Kundin musste sich auch nicht auf eine Nachbesserung durch den Tätowierer einlassen, da das Vertrauen der Kundin angesichts der schweren Mängel erschüttert war. Da es um Arbeiten ging, die mit körperlichen Schmerzen verbunden waren und deren fehlerhafte Ausführung erhebliche ästhetische und sogar gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann, kam dem Vertrauen der Kundin in den Tätowierer eine besondere Bedeutung zu, erläutern ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 12 U 151/13).

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Essverbot am Arbeitsplatz: Betriebsrat muss gefragt werden
Wer kann schon Höchstleistungen erbringen, wenn der Magen knurrt? Viele Arbeitnehmer essen daher nebenbei im Büro. Wenn der Chef das Essen am Arbeitsplatz untersagen will, darf er seine Rechnung nicht ohne den Betriebsrat machen. Denn der hat in dieser Frage ein Mitbestimmungsrecht. Im konkreten Fall hatte der Betreiber eines Callcenters seinen Mitarbeitern das Essen am Arbeitsplatz untersagt. An dieser Entscheidung war der Betriebsrat nicht beteiligt, der Arbeitgeber bestritt sogar, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Der erwirkte vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im einstweiligen Rechtsschutz erfolgreich, dem Arbeitgeber zu untersagen, die Anweisung zu erteilen (LAG Berlin-Brandenburg, Az.: 7 TaBVGa 520/16).

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Frische Brötchen – oft nichts für Vegetarier
Oft verstecken sich in scheinbar vegetarischen Lebensmitteln tierische Bestandteile. Zum Beispiel wird zur Klärung von Säften oft Gelatine oder Fischblase verwendet. Auch Brötchen sind nicht immer für Vegetarier oder Veganer geeignet, denn in Backwaren wird oft L-Cystein verwendet. L-Cystein wird in der Regel aus Schweineborsten gewonnen und dient als Mehlbehandlungsmittel und verkürzt die Reifezeit. Wer seine frischen Frühstücksbrötchen lieber ohne tierische Zusätze genießt und bei Fruchtsäften gerne auf die Gelatine-Klärung verzichtet, kann sich laut ARAG Experten im Internet auf „mach-es-ohne.de“, der Seite vom Vegetarierbund, informieren – oder bei den Herstellern direkt nachfragen, welche tierischen Bestandteile sie in den Produkten verwenden.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

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