Aktuelle Gerichtsurteile und (Corona-)Themen auf einen Blick
+++ Übernahme von Anwaltskosten bei Flugverspätung +++
Ist eine Fluggesellschaft verpflichtet, einen Fluggast wegen einer Flugverspätung zu entschädigen, muss sie laut ARAG Experten bei Verletzung der Informationspflichten zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts im vorgerichtlichen Verfahren tragen. Dabei verweisen sie auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach die Anwaltskosten nicht auf die Entschädigung angerechnet werden dürfen, sondern zusätzlich zu zahlen sind. Ansonsten käme es einem Freifahrtschein für die Luftverkehrsunternehmen gleich, ihren Pflichten nicht ordentlich nachzukommen (Az.: X ZR 25/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH.
+++ Kein Impfzertifikat bei Sputnik V +++
Die Zweimal-Impfung mit dem Vakzin „Sputnik V“ begründet keinen Anspruch auf Ausstellung eines inländischen Nachweises hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Dies hat laut ARAG Experten der Verwaltungsgerichtshof Hessen in Kassel entschieden (Az.: 8 B 1885/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VGH Kassel.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.
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