Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Keine privaten Blitzer +++
Die Übertragung der Verkehrsüberwachung auf private Dienstleister ist nicht rechtens. Daher dürfen auf einer solchen Grundlage auch keine Bußgeldbescheide erlassen werden. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2 Ss-OWi 942/19).
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+++ Handbremse vergessen – Postzusteller muss zahlen +++
Sichert ein Postzusteller seinen Transporter auf einer abschüssigen Straße nicht zweifach durch Handbremse und Gangeinlegen, haftet er dem Arbeitgeber wegen grober Fahrlässigkeit für den entstandenen Schaden, wenn das Fahrzeug dadurch wegrollt. Dies hat nach Auskunft der ARAG das Arbeitsgericht Siegburg entschieden (Az.: 1 Ca 1225/18).
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+++ Kein Hinweis auf fehlende Updates notwendig +++
Ein Elektronikmarkt muss Kunden nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems der von ihm verkauften Smartphones hinweisen. Das hat laut ARAG das Oberlandesgericht Köln klargestellt (Az.: 6 U 100/19).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.
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