Eine auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Anwaltskanzlei will ab dem 1. September eine Liste mit Namen von Nutzern veröffentlichen, die trotz Mahnungen weiter pornografische Filme illegal heruntergeladen haben. Es müssten sich jedoch lediglich diejenigen Internetnutzer auf eine Namensveröffentlichung einstellen, bei denen das Filesharing ein hohes Ausmaß erreicht habe. Einwände hat der Deutsche Anwaltsverein, der die Veröffentlichung als grenzüberschreitend einschätzt.
Damit der Name nicht auf der Liste erscheint, „müssten die Betroffenen wohl ihrerseits anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und versuchen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken“, empfiehlt der Leipziger Staats- und Medienrechtler Christoph Degenhart.