Wie treffe ich richtig Vorsorge für den Ernstfall bei Krankheit, Gebrechlichkeit und Tod? Die Praxis zeigt, dass Verunsicherung und Irrtümer die Regel sind und dies trotz oder gerade wegen der Flut an Informationen, die zu dieser Thematik mittlerweile verfügbar sind.
Rechtsanwältin Karin Schmidt aus Freiburg will Licht ins Dunkel bringen und bietet nun eine spezielle Hotline rund um alle Fragen zur rechtlichen Vorsorge an.
Dabei kann es z. B. um folgende Fragen gehen:
– reicht eine Patientenverfügung oder brauche ich zusätzlich eine Vollmacht und wenn ja welche ( Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht ),
– muss ich die Patientenverfügung beim Hausarzt hinterlegen und alle 2 Jahre erneuern,
– kann ich mehrere Personen in einer Vollmacht benennen,
– muss die Vollmacht oder Patientenverfügung beurkundet oder beglaubigt werden; was ist der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung,
– wie mache ich ein Testament.
Diese und andere Fragen werden am Telefon direkt und persönlich von ihr beantwortet. Frau Schmidt ist vormittags zwischen 10-14 Uhr zu erreichen.
Die Nummer: 0900-1791000 ( EUR 1,99 inkl. MwSt./Min. aus dem dt. Festnetz )
Ihre Homepage http://www.patientenverfuegungen.eu bietet zusätzlich umfangreiche Informationen zu diesem Spezialgebiet und Formulare mit rechtssicheren, gültigen Formulierungen mit höchster Akzeptanz bei Ärzten.
Frau Rechtsanwältin Schmidt ist langjährige Referentin bei Bildungsträgern und berufsständischen Vereinigungen zum Thema Patientenverfügungen und gefragte Ansprechpartnerin für die Medien. Sie hat sich auf vorsorgende rechtliche Gestaltungen spezialisiert, insbesondere Vollmachten, Patientenverfügungen und Testamente.
Kontakt:
Anwaltskanzlei Schmidt
Karin M. Schmidt
Emil-Gött-Str. 6
79102 Freiburg i. Br.
schmidt@patientenverfuegungen.eu
+49(0)761.275539
http://www.patientenverfuegungen.eu