Der einstweilige Rechtsschutz beim Familiengericht
Anwälte Offenbach und Anwalt Dietzenbach – Kanzlei Sachse
Bekanntlich mahlen die Mühlen der Justiz langsam.
Jedes Gerichtsverfahren nimmt eine mehr oder weniger lange Zeit in Anspruch, bis eine abschließende und endgültige Regelung getroffen worden ist. Es besteht aber die Gefahr, dass bis dahin vollendete Tatsachen geschaffen werden, die später nicht oder nur schwer rückgängig zu machen sind.
In vielen Fällen muss daher eine vorläufige Regelung bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens getroffen werden:
Der alleinverdienende Ehemann zieht aus der Ehewohnung aus und sperrt alle Konten. Die Ehefrau weiss nicht, wie sie im nächsten Monat die Kinder ernähren soll. Bis zum Abschluss des Unterhaltsprozesses kann sie nicht warten.
Die Kindesmutter verweigert dem Vater jeden Umgang mit dem Kind. Bis zum Abschluss eines Umgangsverfahrens wäre das Kind dem Vater „entfremdet“.
Das Kind soll eingeschult werden, der getrenntlebende Vater verweigert seine Zustimmung zu der von der Mutter in Aussicht genommenen Schule.
Die Beispiele zeigen, dass es zur Sicherung der Durchsetzbarkeit eines Rechts oder zur vorläufigen Gewährung eines Familienrechts notwendig sein kann, sogenannten „einstweiligen Rechtsschutz“ zu gewähren.
Dies geschieht im Familienrecht zumeist im Wege einer „einstweiligen Anordnung“.
Das Familiengericht kann auf Antrag einer Partei vorläufig bestimmte Angelegenheiten regeln. Insbesondere kann das Familiengericht im Wege der einstweiligen Anordnung Regelungen treffen über
die elterliche Sorge, die Herausgabe und den Umgang mit gemeinschaftlichen Kindern
den Unterhalt für die Kinder und den Ehegatten
das Getrenntleben der Ehegatten
die Benutzung der Ehewohnung und des Hausrates sowie die Herausgabe und Benutzung persönlicher Gegenstände
über Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
die Leistung eines Prozesskostenvorschusses
Weitere Informationen zum Thema Verkehrsrecht Rödermark, Arbeitsrecht Rödermark, Familienrecht Rödermark und Strafrecht Rödermark erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de – Anwälte Offenbach und Anwalt Dietzenbach.
Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.
Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.
Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am „Streitwert“ ihres einzelnen Rechtsproblems.
Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.
Die Kanzlei betreut:
das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht
Kontakt:
Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
info@kanzlei-sachse.de
06103/2707599
http://www.kanzlei-sachse.de