Die schnelle Hilfe bei der Störung des Mietverhältnisses – Der einstweilige Rechtsschutz
Anwälte Offenbach und Anwalt Neu Isenburg – Kanzlei Sachse
Der sogenannte einstweilige Rechtsschutz dient zur Verhinderung von besonderen Härten und kann i. d. R. nur eine vorläufige Regelung darstellen, die dann in einem folgenden Prozess weiter zu klären ist. Das Gericht erlässt bei einem begründeten Anspruch eine einstweilige Verfügung, mit der innerhalb kürzester Zeit bestimmte Notsituationen geregelt werden.
Einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann bei dem zuständigen Amtsgericht am Ort der Mietsache schriftlich oder auch mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Für solche Fälle ist bei jedem Amtsgericht ein Eildienst eingerichtet, der in der Regel umgehend entscheidet.
Für den Mieter besteht mit einer solchen einstweiligen Verfügung beispielsweise die Möglichkeit, sich gerichtlichen Zutritt zur Mietsache zu Verschaffen, wenn der Vermieter eigenmächtig ohne entsprechendes Urteil die Schlösser ausgetauscht hat oder dem Mieter anderweitig den Zutritt zur Mietsache verweigert. Eine weitere mögliche Situation kann darin bestehen, dass der Vermieter sich weigert oder es unterlässt akute Mängel an der Mietsache zu beseitigen, die nachhaltig die Nutzung der Mietsache vereiteln.
Für den Vermieter besteht die Möglichkeit, sich mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung Zutritt zur Mietsache in solchen Fällen zu verschaffen, wenn dringend notwendige Mängelbeseitigungsarbeiten oder Notreparaturen in der Mietsache zu erfolgen haben und der Mieter grundlos den Zutritt zu seiner Wohnung oder seinem Gewerbeobjekt verweigert. Zu denken ist hier insbesondere an Wasserschäden o.ä.. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die einstweilige Verfügung nur die Möglichkeit gewährt, das Mietobjekt zeitweilig in dringenden Fällen zur Abwendung von Schäden zu betreten, nicht jedoch erreicht werden kann, dass man den Mieter nach fristloser Kündigung des Mietvertrages aus dem Mietobjekt räumt. Dazu ist ein ordentlicher Prozess unumgänglich.
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