Welche weiteren Verfahren gehören ebenfalls vor das Familiengericht?
Neben den Ehescheidungsverfahren und den Verfahren auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind die Familiengerichte für auch für folgende Angelegenheiten zuständig:
für alle Fragen des Sorgerechts für minderjährige Kinder, gleich, ob es sich um eheliche oder nichteheliche Kinder handelt
für alle Fragen des Umgangsrechts mit einem minderjährigen Kind (auch bei nichtehelichen Kindern und auch hinsichtlich des Umgangsrechts der Großeltern oder sonstiger Bezugspersonen)
für alle Unterhaltsstreitigkeiten, bei denen die Unterhaltspflicht auf Verwandtschaft, Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft beruht sowie der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter
für den Versorgungsausgleich
für die Teilung der Haushaltsgegenstände und die Zuweisung der Ehewohnung
für alle Gewaltschutzsachen, gleich ob die Beteiligten verheiratet sind oder nicht
für alle Zugewinnausgleichsverfahren
für alle anderen vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Eheleuten und ihren Eltern oder Schwiegereltern anlässlich der Trennung
für Abstammungsverfahren (Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsanfechtung)
für Verfahren auf Befreiung von der Ehemündigkeit
für Adoptionen
Nicht zuständig ist das Familiengericht
für alle vermögensrechtlichen und sonstigen Streitigkeiten zwischen (ehemaligen) Partnern einer nichtehlichen Lebensgemeinschaft (Ausnahme: Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz, siehe oben).
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Als in Langen (Hessen), Frankfurt und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.
Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.
Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am „Streitwert“ ihres einzelnen Rechtsproblems.
Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.
Die Kanzlei betreut:
das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht
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