Das deutsche Baurecht
Anwalt Frankfurt – Anwalt Bad Homburg – Verwaltungsrecht Frankfurt – Kanzlei Sachse
Nach althergebrachter Überlieferung muss ein Mann einen Sohn zeugen, einen Baum pflanzen und ein Haus bauen. Während die ersten beiden Herausforderungen jedem nach seiner Räson gelingen sollten, ist es dagegen meist nicht nur finanziellen Dispositionen unterworfen, wie, wo und in welcher Form eine Immobilie auf dem eigenen Stück Land gestaltet werden kann.
In Deutschland (wie in zahlreichen europäischen Ländern auch) benötigt man für ein bauliches Tätigwerden, nicht nur eines Hauses, eine Genehmigung. Die Vorschriften, die zu einer solchen ordnungspolitischen Billigung führen, sind dem sog. Baurecht zu entnehmen. Dieses regelt weit mehr als nur Baugenehmigungen. Vielmehr umfasst es alle Normen, die eine geordnete Nutzung der bundesrepublikanischen Oberfläche gewährleisten sollen.
Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt die bodenrechtliche Ordnung, denn nur hierfür hat der Bund die Regelungskompetenz. Hierzu gehört das Recht, die Nutzung von Grund und Boden so zu ermöglichen, dass über die Interessen des einzelnen hinaus eine geordnete und gesunde Entwicklung des Raumes erreicht wird, sei es innerhalb oder außerhalb von Orten.
Um diese Ordnung nicht dem Zufall zu überlassen, haben die Gemeinden das Recht, ihre Vorstellungen rechtsverbindlich in sog. (Bauleit-) Plänen auszudrücken und damit die Art und Weise der Nutzung vorzugeben. Den Rahmen hierfür liefert das BauGB.
Darüber hinausgehende bauliche Regelungen (wie z.B. die Einhaltung von Abstandsflächen, das Erfordernis von Stellplätzen) treffen die einzelnen Bauordnungen der Länder.
Bürger können mit dem Baurecht in unterschiedlicher Art und Weise in Berührung kommen, selbst wenn sie nicht bauen wollen:
als Bauherr
als Eigentümer oder Besitzer eines Bauwerks
als Nachbar
Wichtig und zugleich erschwerend ist für den Anwender, dass das Baurecht nicht nur die großen Regelungswerke, z.B. das Baugesetzbuch umfasst, sondern eine Vielzahl von Nebengesetzen zu beachten sind, nach denen sich unter Umständen die Genehmigungsmöglichkeit richtet, z.B. der Immissionsschutz, der Brandschutz oder der Gesundheitsschutz.
Weitere Informationen zum Thema Verwaltungsrecht Frankfurt, Verwaltungsrecht Eschborn, Verwaltungsrecht Oberursel und Verwaltungsrecht Bad Homburg erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de – Anwalt Frankfurt und Anwalt Oberursel.
Als in Langen (Hessen), Frankfurt und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.
Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.
Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am „Streitwert“ ihres einzelnen Rechtsproblems.
Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.
Die Kanzlei betreut:
das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht
Kontakt:
Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
info@kanzlei-sachse.de
06103/2707599
http://www.kanzlei-sachse.de