Das Haupteinsatzgebiet von Antirutschmatten ist die Ladungssicherung beim Gütertransport.
Entscheidend für die Wirksamkeit von Antiruschmatten ist die Gleitreibungsbeiwert µ. Die Gleitreibung der Antirutschmatte soll die nötige Haftung zwischen Transportgut und Matte aufbringen. Ebenso wichtig ist die Haftung zwischen Antirutschmatte und der Transportfläche des Fahrzeugs.
Unsaubere Transportflächen können die Gleitreibung (durch Sand, Oel und dergleichen) wesentlich reduzieren.
Kräfte in Fahrtrichtung (Bremsung und Beschleunigung) und seitliche Kräfte (in Links- Rechtskurven)
soll die Antirutschmatte aufnehmen.
Vertikale Kräfte (durch Fahrbahnunebenheiten) können die Wirkung der Gleitreibung auf Null reduzieren.
Die Ladung muß deshalb mit Zurrgurten gehalten werden.
Bautenschutzmatten sind im allgemeinen wegen ihrer geringen Zugfestigkeit, Reißdehnung und
Flächenpressung als Antirutschmatten ungeeignet.
Gemäß VDI 2700 soll bei Antirutschmatten die Zugfestigkeit mindestens 0,6 N/mm² und die
Reißfestigkeit über 60% betragen.
Um Zugfestigkeiten von 3,0 N/mm² zuerreichen, werden Antirutschmatten aus Gummigranulatt
durch solche aus Vollmaterial ersetzt.
Die Flächenpressung liegt zwischen 150 und 500 t/m².
Die Antirutschmatte soll unter dem Frachtgut hervorstehen, damit sie bei Kontrollen sofort
sichtbar ist.
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