Torjubel und Grillaromen: Eine unwiderstehliche Kombination, aber auch Konfliktpotential. Grillrechtsprechung für ein Sommermärchen ohne rote Karte.
Idar-Oberstein, 8.Juni 2012 – Es heißt, vor Gericht und auf hoher See sei man in Gottes Hand. Damit man beim Grillen wenigstens der Gefahr gerichtlicher Auseinandersetzungen aus dem Wege geht, sollten einige Grundregeln beachtet werden. Gerade dann, wenn die Begeisterung hohe Wellen schlägt. Unter Grillurteile präsentiert die Schneider Metall GmbH eine Übersicht grundlegender Entscheidungen zum sommerlichen Grillvergnügen. Auch während der Fußball-Europameisterschaft bietet diese Rechtsprechung eine Orientierungshilfe, was zumutbar und erlaubt ist.
Die Eckpfosten der Rechtsprechung sind das Gebot der Rücksichtnahme auf die Nachbarn sowie die Einhaltung der Nachtruhe ab 22:00 Uhr. Ob gegrillt wird oder nicht: Ab diesem Zeitpunkt sollte zur Vermeidung nachbarschaftlicher Auseinandersetzungen Zimmerlautstärke eingehalten werden. Es bietet sich an, die Feier wenn möglich in geschlossene Räume zu verlegen. Ansonsten gilt es, die Lautstärke von Gesprächen und Musik zu dämpfen.
Die Vorgaben, wo und wie oft gegrillt werden darf, sind uneinheitlicher. Grundsätzlich ist Grillen sowohl im Garten als auch auf dem Balkon erlaubt. Beim Grillen mit Holzkohle sollte allerdings ein ausreichender Abstand zu bewohnten Räumen eingehalten werden: Nachbarn dürfen nämlich nicht eingeräuchert werden. Zur Häufigkeit des Grillens gibt es dagegen eine große Bandbreite an richterlichen Meinungen.
Restriktivere Ansätze für das Grillen auf Balkon oder Terrasse sehen drei Grillfeten oder maximal sechs Stunden Grillen pro Jahr vor. Etwas großzügiger: Von April bis September ein monatlicher Grillabend. Im Garten darf es laut eines anderen Urteils auch zwei Mal monatlich sein. Im Kern ergibt sich daraus für den gesunden Menschenverstand eine goldene Regel: Grillfeten sollten möglichst immer mit den Nachbarn abgesprochen werden, insbesondere, wenn eine größere Gesellschaft zusammenkommt. Wer dann noch mit den Nachbarn zusammen feiert, hat das Siegtor schon erzielt und landet nicht im Abseits.
Weitere Informationen zum Onlineshop der Schneider Metall GmbH, Idar-Oberstein, Tel.: 0 67 81 – 56 34 63, www.schneider-grillgeraete.de.
Der Onlineshop der Schneider Metall GmbH mit Sitz in Idar-Oberstein bietet eine breite Auswahl an Grillgeräten aus Edelstahl, Schwenkgrills, Galgengrills, Dreibeingrills und Vertikalgrills für das traditionelle Grillen mit Holz oder Holzkohle. Zum Sortiment gehören darüber hinaus Holzbacköfen und Eintopföfen sowie Grillzubehör und Grillwerkzeuge, Feuerstellen, Feuerschalen, Grillmotoren und Grillroste. Neben Produktinformationen umfasst das Angebot auf den Internetseiten Informationen, Tipps und Tricks rund ums Grillen sowie eine Sammlung von Grillrezepten zum freien Download.
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