Fristen unbedingt beachten!
von Christian M. Schulter, Rechtsanwalt bei Dr. Schulte & Partner
Albis Capital beantragt Mahnbescheide gegen Anleger
So richtig zufrieden sind die meisten Anleger der Albis Capital AG & Co. KG schon länger nicht mehr mit ihrer Kapitalanlage. Hatten Sie ihr Geld doch in eine vermeintlich sichere und ertragreiche Anlage gesteckt. Vielfach wurde den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner berichtet, dass die Beteiligung an der Albis Capital zur Altersabsicherung dienen sollte und die Anleger nicht selten alle Ersparnisse dort investierten.
Betrugsvorwürfe bei der Albis Capital
Die Ernüchterung trat jedoch bald ein. Spätestens seit dem Jahr 2010 sind die Anleger verunsichert und suchen Rechtsrat. Damals teilte die Albis Capital den Anlegern mit, dass es zu umfangreichen internen Unregelmäßigkeiten mit strafrechtlich relevanten Vorgängen gekommen sei. Anders ausgedrückt, sind innerhalb der Albis Capital, insbesondere bei den geschäftlich verbundenen Leasinggesellschaften, anscheinend Gelder veruntreut worden und Betrugsfälle aufgetreten. In der Folge war die Albis Capital bemüht, die offensichtlich umfangreichen Probleme intern aufzuarbeiten. So sah man sich bei der Albis Capital veranlasst, das Neukundengeschäft im Leasingbereich über ein Jahr lang vollständig einzustellen.
Albis Capital beantragt Mahnbescheide gegen Anleger
Nun kommt für einige Anleger der Albis Capital AG & Co. KG der nächste Schock. Für viele Anleger verspricht der Blick in den Briefkasten derzeit nichts Gutes. So berichten verschiedene Anleger der Albis Capital den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner, dass sie einen Mahnbescheid erhalten haben beantragt von der Albis Capital. Hierdurch sollen vermeintliche Rückstände der Anleger geltend gemacht werden. Es ist jedoch fraglich, ob diese Rückstände wirksam zustande gekommen sind und die Forderungen der Albis Capital berechtigt sind.
Mahnbescheide unbedingt prüfen lassen
Den betroffenen Anlegern ist hier zu raten, den Mahnbescheid und den zugrundeliegenden Sachverhalt von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Forderung der Albis Capital unberechtigt und der Mahnbescheid somit angreifbar ist. Das Problem dabei ist jedoch, dass das Mahngericht beim Erlass eines Mahnbescheids die Forderung nicht inhaltlich prüft. Falls der Anleger somit einen Mahnbescheid erhält und sich nicht dagegen zur Wehr setzt, wird auch eine eigentlich unbegründete Forderung rechtskräftig, und damit unangreifbar.
Widerspruch einlegen – Fristen unbedingt beachten
Um sich gegen die Forderung der Albis Capital zu wehren, ist es daher zwingend notwendig, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Dieser muss jedoch innerhalb von zwei Wochen seit der Zustellung des Mahnbescheids erklärt werden, um nicht verspätet zu sein. Heben Sie daher unbedingt den Briefumschlag des Mahnbescheids auf, auf welchem das Zustellungsdatum vermerkt ist oder notieren Sie sich selbständig das Datum. Insbesondere bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts, kann dieser nur so die verbleibende Zeit einschätzen und so gewährleisten, keine Fristen nicht zu versäumen.
Christian M. Schulter
Rechtsanwalt – Associate
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