Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)

Änderung des Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetz

Im Bundesjustizministerium wird zurzeit ein Entwurf zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz diskutiert. Im Rahmen dieses Referentenentwurfs ist im Artikel 7 auch eine Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) vorgesehen. Bei der im JVEG vorgesehenen Einteilung der Sachgebiete und der Honorargruppen ist das Vermessungs- und Katasterwesen bislang in der untersten und damit schlechtesten Honorarstufe eingestuft. Diese Eingruppierung ist diskriminierend für den Berufsstand der Vermessungsingenieure, da die umfangreichen Tätigkeiten der Vermessungsingenieure elementarer Bestandteil der Planungen sind. Dies ist im Übrigen auch mehrfach durch Gutachten im Rahmen der HOAI-Novellierung unstrittig bestätigt worden.

Der Verband Deutscher Vermessungsingenieure (VDV) fordert deshalb bei der JVEG-Novellierung für das Vermessungs- und Katasterwesen die gleiche Eingruppierung, wie sie auch für die Architekten und Ingenieure vorgesehen ist. Der VDV hat dies auch im Rahmen einer Stellungnahme beim Bundesjustizministerium deutlich gemacht: „Für die planerischen und gutachterlichen Tätigkeiten der Vermessungsingenieure ist im JVEG eine Vergütungsstufe zu wählen, die dem umfangreichen Fachwissen Rechnung trägt und eine angemessene Vergütung ausweist“, so VDV-Präsident Wilfried Grunau.