Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen mit Rumänien und Südkorea treten in Kraft

In der Schweiz sind die Doppelsteuerabkommen mit Rumänien und Südkorea am 6. Juli beziehungsweise am 25. Juli in Kraft getreten. Wie das Schweizerische Eidgenössische Finanzamt am Donnerstag bekannt gab, enthalten beide Änderungen eine Amtshilfeklausel gemäß internationalem Standard. Zudem wurden mit den beiden Ländern eine Reihe von Verbesserungen bei der Quellenbesteuerung von Dividendenzahlungen und Zinsen vereinbart.

Es wird erwartet, dass die Änderungsprotokolle einen wichtigen Beitrag zur weiteren positiven Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu Rumänien und Südkorea leisten werden. Die Bestimmungen beider Änderungsprotokolle finden grundsätzlich ab dem 1. Januar 2013 Anwendung.