Stankt Augustin, 21. Juni 2018. Steht „Natürliches Mineralwasser“ auf dem Flaschenetikett, können sich Verbraucher sicher sein: Nur ein Wasser, das strenge lebensmittelrechtliche Voraussetzungen erfüllt, darf den Namen Mineralwasser tragen. Ein engmaschiges Netz von Kontrollen gewährleistet die Qualität des Naturprodukts aus der Tiefe – vor, während und auch noch nach der Abfüllung in Flaschen.
An der Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) kommt keine Flasche Mineralwasser vorbei. Denn diese gesetzliche Grundlage stellt die besondere Reinheit und Qualität des Naturprodukts Mineralwasser sicher. Eine der Grundvoraussetzungen ist, dass das Wasser aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen stammt. Zur Bewahrung seiner natürlichen Reinheit muss Mineralwasser noch am Quellort in die für den Verkauf bestimmten Flaschen bzw. Verpackungen abgefüllt werden.
Doch bis in die Flasche ist es für das Mineralwasser ein streng kontrollierter Weg:
Es muss vorab von den Behörden amtlich anerkannt werden. Dafür werden in mehr als 200 Einzeluntersuchungen die geologischen, chemischen und hygienisch-mikrobiologi-schen Eigenschaften des Mineralwassers wissenschaft-lich überprüft. Damit ist Mineralwasser das einzige Lebensmittel in Deutschland, das einer amtlichen Anerkennung bedarf. Erst nach dieser beginnt die Förderung von Mineralwasser aus der Tiefe.
Die etwa 200 Mineralbrunnen in Deutschland, externe Gutachter und Behörden arbeiten bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Mineralwasser eng zusammen. Die amtliche Lebensmittelüberwachung der Behörden führt beispielsweise Testkäufe in Getränkemärkten und Stichproben direkt an der Quelle durch. Bei den Mineralbrunnen selbst erfolgen die Mineralwasser-Analysen zum Teil mehrmals täglich. Regelmäßig, mindestens aber alle 50.000 Liter, werden umfangreiche mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt.
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