Hilfe für betroffene Anleger und ihre Familien möglich? – von Jacqueline Buchmann, Rechtsanwältin bei Dr. Schulte und Partner in Berlin
Keine Ruhe im Kapitalanlagenmarkt, die Anleger bangen um ihre Einlagen. Schon wieder ein Fonds aus dem Emissionshaus „Rothmann & Cie“, der die Risiken einer atypisch stillen Beteiligung bestätigt. Bei der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG handelt es sich um einen geschlossenen Fonds für den in den Jahren 2002 – 2004 etliche Privatanleger gezeichnet haben. Nachdem bereits 2010 und nun Ende 2012 zahlreiche Anleger Zahlungsaufforderungen mit „dubiosen“ Vergleichsangeboten durch die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG erhielten, ist bekannt geworden, dass jetzt über 2000 betroffene Anleger verklagt worden sind.
Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG behauptet, dass der Liquidation der Beteiligungsgesellschaft durch die Anleger bereits 2009 zugestimmt haben. Mit dieser Begründung fordert die Gesellschaft all die Anleger zur Zahlung auf, die ihre Einlagen noch nicht vollständig erbracht haben (Sprint-Verträge). Betroffen sind auch die Anleger, die in der Vergangenheit Ausschüttungen erhalten haben (Classic-Verträge) oder diese Ausschüttungen zumindest wiederangelegt haben (Classic-Plus-Verträge).
Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner hierzu: „Das Rückzahlungs- und Weiterzahlungsverlangen der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG in den derzeit rechtshängigen Verfahren wird nach meiner Auffassung nicht durchsetzbar sein. Die betroffenen Anleger und ihre Familien haben grundsätzlich Anspruch auf Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz durch einen Wirtschaftsprüfer, dies sieht der atypisch stille Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vor. Aus unserer Erfahrung mit den von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner derzeit geführten Verfahren, ist dies jedoch nicht geschehen. Insbesondere verschweigt die Beteiligungsgesellschaft, ob stille Reserven vorhanden sind. Doch nach dem atypisch stillen Gesellschaftsvertrag müssen diese aber in der Saldierung der Anlegerkonten berücksichtigt werden.“
Chancen und Möglichkeit auf Schadensersatz
Betroffenen Anlegern, die nun von einer solchen Klage betroffen sind und die Klarheit und Hilfe benötigen ist zu raten, sich an einen spezialisierten Fachanwalt zu wenden, damit auch die Chancen geprüft werden können, ob ihrerseits noch aktive Schadensersatz bzw. Rückabwicklungsansprüche bestehen, die im Prozess gegen die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG im Wege einer Widerklage oder Aufrechnung geltend gemacht werden können. Die Sprint-Raten-Zahler sollten prüfen, ob eine Weiterzahlung unter den gegebenen Umständen als sinnvoll erscheint. Erfolgversprechend für betroffene Anleger sind diese Ansprüche die sich aus Prospektfehlern ergeben oder aus einem zurechenbaren Beratungsverschulden der Anlagenvermittler. Doch umgehendes Handeln ist gefordert, da hier sonst die absolute Verjährung droht.
Rechtsanwältin Buchmann: „Das Landgericht Landshut hat bereits durch richterlichen Hinweis ein anlegerfreundliches Urteil in Aussicht gestellt. Insbesondere weist es, in dem von den Rechtsanwälten Dr. Schulte und Partner geführten Verfahren, darauf hin, dass es deren Rechtsauffassung teilt und den Anspruch der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG derzeit für unschlüssig hält. Es bestehen damit sehr gute Chancen für die betroffenen Anleger und ihre Familien erfolgreich gegen die Klage der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG vorzugehen.“
V.i.S.d.P.:
Jacqueline Buchmann
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