Neuer Standard zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (Ersatz von IAS 39) anhaltend in der Diskussion. Schwerpunkte der Differenzen sind Impairment sowie Hedge Accounting nach IFRS 9.
Auf der IFRS Foundation Conference Anfang Juli in Zürich hat das IASB den aktuellen Stand bzgl. der neuen Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (Ersatz von IAS 39) vorgestellt.
Das Klassifizierungsmodell der Finanzinstrumente nach IFRS 9 scheint gesichert. Zukünftig wird es für finanzielle Vermögenswerte nach IFRS 9 je nach Geschäftsmodell und Cash Flow Charakteristika entweder fortgeführte Anschaffungskosten oder Zeitwert geben. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten wird es insofern zu einer Anpassung gegenüber dem Status Quo kommen, als das nach IFRS 9 die Wertänderungen von finanziellen Verbindlichkeiten, die aus der Änderung des eigenen Kreditrisikos resultieren, erfolgsneutral im Other Comprehensive Income („OCI“) zu erfassen sind.
Beim Impairment erscheint der Wechsel vom „incurred loss“ hin zum „expected loss“ Modell gesichert. Hinsichtlich der genauen Ausgestaltung bestehen jedoch noch Unsicherheiten. Aktuell tendiert das IASB in IFRS 9 Finanzinstrumente zu einem drei-stufigen Ansatz („three-bucket-approach“). Je nach Einfluss bestimmter Indikatoren auf den Wert der Finanzinstrumente wären diese nach IFRS 9 in die verschiedenen Körbe zum Impairment Test einzusortieren und je nach Korb erfolgt dann ein differenzierter Impairment Test.
Die größte offene Flanke ist derzeit noch das Hedging bzw. Hedge Accounting nach IFRS 9 Finanzinstrumente. Hauptziel sind anhaltend zum einen die Angleichung des bilanziellen an das ökonomische Hedging und zum anderen die Komplexitätsreduktion bei der Abbildung des Hedge Accounting nach IFRS 9. Obwohl die genaue Ausgestaltung derzeit noch unklar ist, können bestimmte Fakten wohl festgehalten werden: Stärkere Anlehnung an das Risikomanagement, Aufhebung der starren 80%-125% Grenzen und die Aufteilung bei nicht-finanziellen Anteilen.
Generell kann auch für den IFRS 9 von einem frühesten, verpflichtenden Anwendungszeitpunkt 2015 ausgegangen werden. Aktuelle Informationen sind unter www.fas-ag.de einzusehen.
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