Aigner warnt vor Einschränkung der Pressefreiheit durch neues EU-Verbraucherschutzrecht

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ (Mittwochausgabe) davor gewarnt, dass die EU-einheitliche Neuregelung des Verbraucherschutzes, die die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel vorstellen will, unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Presse- und Meinungsfreiheit im Netz haben könnte. „Eine EU-Vorgabe darf nicht dazu führen, dass Online-Redaktionen oder Zeitungsverlage verpflichtet werden könnten, Artikel nachträglich auf Klage eines Einzelnen aus den Archiven zu nehmen. So wichtig Datenschutz für den Einzelnen ist – wir müssen immer die Grundrechte abwägen und dürfen nicht zulassen, dass die Presse- und Meinungsfreiheit in Gefahr gerät.“

Aigner kritisierte zudem, dass die nationalen Datenschützer etwa beleidigende Äußerungen von Privatpersonen im Netz prüfen sollen. „Hier ist das Zivilrecht das angemessene Mittel.“ Der Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sowie der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßten gegenüber der Zeitung Änderungen im neuesten Entwurf: Die für die Pressefreiheit unverzichtbare Ausnahme redaktioneller Datenverarbeitung vom Datenschutzrecht sei gestärkt worden, sagte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV. Dennoch bleiben laut Wolff Risiken, weil der Schutz der Redaktionsarchive und der digitalen Berichterstattung nicht unmittelbar gelte, sondern neue Gesetze in den Mitgliedstaaten erfordere. Positiv bewerteten die Verleger den Verzicht auf ein weitgehendes Verbot der für Zeitungen, Zeitschriften und Fachpresse unverzichtbaren adressierten Leserwerbung. „Ohne funktionierenden Pressevertrieb ist Pressefreiheit bloße Theorie, was auch die Kommission eingesehen hat“, sagte Christoph Fiedler, Geschäftsführer Medienpolitik im VDZ. Viel zu tun bleibe noch bei der Prüfung, inwieweit der Entwurf digitale Geschäftsmodelle wie Online-Werbung und E-Commerce bedrohe. „Ohne diese hat die digitale Presse keine Zukunft.“