BGH: Schadensersatz bei Ausfall des Internetanschlusses

Auch für Privatpersonen besteht ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Telekommunikationsanbieter, wenn ein Internet-Anschluss für mehrere Wochen ausfällt.

 

Der BGH hat mit Urteil vom 24.01.2013 entschieden, dass auch für Privatpersonen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Telekommunikationsanbieter besteht, wenn ein Internet-Anschluss für mehrere Wochen ausfällt.

 

Mit dem Urteil hob der BGH die Bedeutung eines Internetanschlusses für den privaten Bereich in der heutigen Zeit hervor. Schließlich vereinbare das Internet die Qualitäten vielfältiger Medien in sich: sowohl unterhaltsame als auch hochwissenschaftliche Inhalte seien auf Knopfdruck jederzeit abrufbar. Über E-Mails und soziale Netzwerke ermögliche das Internet einen weltweiten Austausch zwischen Nutzern und habe daher eine besondere Bedeutung für den Einzelnen.

 

Damit habe sich das Internet zu einem prägenden Medium für den Großteil der Bevölkerung entwickelt. Der Ausfall des Internetanschlusses sei von deshalb eine signifikante Störung der materiellen Lebensgrundlage. Dies wiederum berechtige die Annahme, dass dem Nutzer bei einem mehrwöchigen, schuldhaften Ausfall des Internetanschlusses Schadensersatz zusteht.

 

BGH, Urteil v. 24.01.2013 – III ZR 98/12

 

Wie das Urteil des BGH zeigt, bringt der das 21. Jahrhundert prägende schnelle Fortschritt der Kommunikationstechnik auch eine Rechtsprechung mit sich, die sich im ständigen Wandel befindet. Besonders in der IT- und Telekommunikationsbranche müssen Unternehmer deshalb die rechtlichen Vorkehrungen treffen, um Ansprüche effektiv abzuwehren und das Geschäft rundum abzusichern.

 

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