Academy Filmfonds (MHF) Commerzbank Verjährung Ende 2011, Steuernachteile

Klagen werden gegen Commerzbank erhoben vor Ende 2011 für zahlreiche Anleger der Academy Filmfonds.

Anleger der Commerzbank, die Anteile an den Filmfonds MHF Erste und MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG müssen nach Steuernachteilen umgehend handeln, bevor die Ansprüche endgültig verjähren.

Zahlreiche Anleger haben sich auf Anraten der Commerzbank in den Jahren 2001 und 2002 an den Filmfonds MHF Erste und MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG beteiligt. Geworben wurde mit einer Kapitalgarantie und sicheren Steuervorteilen. Nun kommen auf die Anleger ganz erhebliche Steuernachzahlungen des Finanzamts zu, da die MHF Erste und MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG steuerlich nicht anerkannt werden. Den Anlegern entsteht damit nachträglich ein beträchtlicher steuerlicher Schaden, bei der so sicher geglaubten Anlage. Die Versprechungen der Commerzbank zu den MHF Erste und MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG Filmfonds treffen nicht zu.

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft, die bereits zahlreiche Anleger der Academy Filmfonds vertritt und berät, die über die Commerzbank beraten wurden, bereitet nun zum Jahresende zahlreiche Klagen vor. Es wurde meist nicht über die Risiken der Academy Filmfonds aufgeklärt. Auch Provisionen, die die Commerzbank AG erhalten hat, wurden nicht erwähnt. Es sind bereits erste Urteile ergangen, die eine Falschberatung festgestellt haben.

Anleger müssen spätestens jetzt handeln. Bei dem 1. Academy Filmfonds werden die Ansprüche in jedem Fall Ende 2011 verjähren. Aber auch bei dem 2. Academy Filmfonds ist eine Verjährung zu befürchten. Anleger der Academy Filmfonds sollten daher umgehend handeln.

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