Abwicklung CS Euroreal – Ein Ende mit Schrecken für die Anleger! Jetzt Ansprüche sichern! Verjährung droht!

Seit dem 21.05.2012, ist es für hundertausende Anleger des CS Euroreal bittere Wahrheit. Der offene Immobilienfonds CS Euroreal wird aufgelöst und bis zum 2017 abgewickelt. Aktuelle Urteile aus Berlin und Frankfurt sprechen Anlegern Schadensersatz zu.

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Kanzleilogo

Dies bedeutet für die Anleger, dass sie keinen Zugriff auf das von ihnen investierte Kapital haben. Vielmehr sollen die enttäuschten Anleger nunmehr abwarten, welches Ergebnis die langwierige Abwicklung, die sich bis zum Jahre 2017 hinziehen wird, bringen wird.

Hierbei ist zu bedenken, dass in der Vergangenheit eine Reihe von offenen Immobilienfonds die „Segel streichen“ mussten und ebenfalls, wie der CS Euroreal, in der Abwicklungsphase sind. Zuletzt traf es den SEB Immoinvest, der ebenfalls ein Volumen von ca. 6 Milliarden EUR hatte. Auch diese offenen Immobilienfonds müssen nun ebenfalls ihre Immobilien am Immobilienmarkt „loswerden“. Dies bedeutet, dass der Markt in der nächsten Zeit mit Immobilien regelrecht geflutet werden könnte. Das sich dieses abzeichnende Überangebot nicht positiv auf die Immobilienpreise auswirken dürfte, liegt auf der Hand.

Daher sind aus unserer Sicht auch erhebliche Kapitalverluste für die Anleger im Rahmen der Abwicklung zu befürchten. Es ist daher wohl kaum empfehlenswert, die Abwicklung des Fonds und deren Ergebnis abzuwarten.

Anleger, die zum jetzigen Zeitpunkt dringend auf die investierten Gelder angewiesen sind, könnten erwägen, die Anteile an der Börse zu veräußern. Gravierender Nachteil hierbei ist, dass die Anteile aufgrund der Entwicklungen momentan nur mit erheblichen Abschlägen im Vergleich zum früheren Kaufpreis veräußert werden können. Der Verkauf ist daher nur bedingt eine Alternative.

Anleger, die diese Folgen nicht hinnehmen möchten, sollten anwaltlich prüfen lassen, ob eine Rückabwicklung und Schadensersatzansprüche gegenüber den beratenden Banken und Beratern geltend gemacht werden können.

Das solche Ansprüche für die Anleger mit Erfolg erstritten werden können, zeigen aktuelle Urteile aus Frankfurt und Berlin. Dort haben die jeweiligen Landgerichte entschieden, dass Anleger von den Bankberatern über das Schließungsrisiko hätten aufgeklärt werden müssen. Bei einem Unterlassen dieser Aufklärung haben die Banken Schadensersatz zu leisten, so die Gerichte.

Die beratenden Banken haben in den meisten Fällen nicht über das bestehende Schließungsrisiko von offenen Immobilienfonds aufgeklärt. Es bestehen somit in einer Vielzahl von Fällen sehr gute Erfolgsaussichten für einen etwaigen Schadensersatzprozess.

Aufgrund der positiven aktuellen Rechtsprechung in Berlin und Frankfurt haben die Rechtsanwälte Wöhrle & Schick eine Reihe weiterer Klagen für betroffene Anleger vorbereitet und werden diese nunmehr zur Durchsetzung der Anlegeransprüche bei Gericht einreichen.

Ansprüche können weiterhin unter anderem darauf gestützt werden, dass der Immobilienfonds fälschlicherweise als Alternative zu Festgeldanlagen und als sicher dargestellt wurde. Weiterhin wurde oftmals nicht auf hinter dem Rücken der Anleger an die Banken gezahlte Rückvergütungen hinreichend hingewiesen.

Anleger sollten jedoch für den Fall, dass sie sich entscheiden sollten, die Ansprüche gegenüber den Banken durchzusetzen, zeitnah handeln, da jederzeit Ansprüche verjähren können. Diese Verjährung führt zum Anspruchsverlust.

Wir beraten Sie gerne über die drohende Verjährung und überprüfen Ihre möglichen Ansprüche. Für den Fall, dass Ansprüche bestehen, wird Herr Rechtsanwalt Wöhrle für Sie verjährungshemmende Schritte einleiten und Ihre Ansprüche weiter durchsetzen. Wir übernehmen auch gerne wir für Sie kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung, soweit eine solche besteht. Über unser Kontaktformular auf unserer Homepage können Sie sich schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung setzen. Nutzen Sie auch unseren Anlegerfragebogen, den Sie bequem am Computer ausfüllen können. Wir antworten Ihnen umgehend.

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