Abschaffung der sogenannten Bonpflicht?

Essen – Eine schriftliche Anfrage des Bundestages (BT-Drucksache 20/7090 20. Wahlperiode) an die „Ampel“ lautet: „Plant die Bundesregierung, die sogenannte „Bonpflicht“ zeitnah wieder abzuschaffen, die auch der derzeitige Bundesminister für Finanzen noch in den Jahren 2019 und 2020 auf seinem Twitter Account als „Misstrauensvotum gegen den Mittelstand und irre Umwelt- und Bürokratielast“ bezeichnet hat und die nach Ansicht der Fraktion der FDP laut Ausschussdrucksache 19(7)754 bei Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vollkommen überflüssig ist?“ Auch wenn in der Presse hierzu gelegentlich der eine oder andere Artikel erschienen ist, weist Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, darauf hin, dass die Bonpflicht derzeit nicht abgeschafft wird.

Steuerberater Roland Franz gibt den steuerrechtlichen Hinweis: „Lassen Sie sich nicht verleiten. Die Bonpflicht ist gesetzlich verankert ( § 370 Abgabenordnung (AO)). Ein Verstoß dagegen kostet Sie den Verlust der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchführung. Dies wiederum hat zur Folge, dass es das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung leichter hat, wegen nicht ordnungsgemäßer Buchführung Umsatz/Gewinnschätzungen vornehmen zu können“.

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

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