Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbest am 15.-19. April 2013 und 10.-14. Juni 2013

Asbest und kein Ende – Wenn ältere Mitarbeiter ausscheiden, müssen Nachwuchskräfte geschult werden – Sachkundige nach TRGS 519, Anl. 3 sind als Verantwortliche für die Asbestsanierung gefordert

 

Verantwortliche für die Asbestsanierung von schwach gebundenen Produkten sind gemäß TRGS 519, Anlage 3 verpflichtet, sich als Sachkundige auszuweisen.  Die Tätigkeit mit asbesthaltigen Gefahrstoffen ist der zuständigen Behörde spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Die Mitteilung muss Angaben machen zu: Lage der Arbeitsstätte, Asbestprodukten und -mengen, durchzuführenden Tätigkeiten und angewendeten Verfahren, Anzahl der beteiligten Beschäftigten, Beginn und Dauer der Tätigkeiten, den zu treffenden Maßnahmen zur Begrenzung der Asbestexposition und weiteren Schutzmaßnahmen, den zu treffenden Maßnahmen zur Abfallbehandlung und zum Ort der Abfallbehandlung. Im Zusammenhang mit der Asbestsanierung werden häufig diese Ordnungswidrigkeiten direkt geahndet: fehlende Mitteilung der Asbestarbeiten,

kein Sachkundiger an der Baustelle, keine vorliegende Gefährdungsbeurteilung, wenn Arbeitsplan und Betriebsanweisung fehlen, wenn keine arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen erfolgt sind, wenn Beschäftigte ohne Personenschutzausrüstung angetroffen werden, wenn die Unterweisung der Beschäftigten unterblieben ist.

 

Das Haus der Technik, Essen, bietet seit 1992 pro Jahr 6-7 Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde gemäß TRGS 519, Anl. 3 an. In den aktuellen Terminen des Haus der Technik für den Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbest vom 15.-19. April 2013 und 10.-14. Juni 2013, geleitet von dem anerkannten Experten, Dipl.-Ing.Chem. Uwe Schubert, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauchemie, Baustoffberatungszentrum Rheinland, Bonn, können Nachwuchskräfte und Quereinsteiger, Planer von Asbestsanierungsarbeiten und Ausführende Bauleiter, Vorarbeiter und Facharbeiter von Asbestsanierungsunternehmen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit,  Deponiebetreiber, Entsorgungsfachbetriebe, die Sachkunde erwerben.

 

Die nach TRGS 519, Anlage 3 vorgeschriebenen Inhalte werden an 4 Tagen vorgestellt, am 5. Tag findet die schriftliche Prüfung statt und der Lehrgang wird mit einem Zeugnis zum Erwerb der Sachkunde abgeschlossen. Mit je einem Themenschwerpunkt pro Referent und Tag stehen mit dem Referententeam Dipl.-Chem. Sven Bünger, Baustoffberatungszentrum Rheinland, Bonn, Dipl.-Ing. Uwe Hermerschmidt, Hamburg, Dipl.-Ing. Dirk Wiedemann, Hamburg und Dipl.-Ing.Chem. Uwe Schubert, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauchemie, Baustoffberatungszentrum Rheinland, Eigenschaften und Gesundheitsgefahren, Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest auf dem Programm. Die persönliche Schutzausrüstung, personelle Anforderungen an das Unternehmen, sicherheitstechnische Maßnahmen und Baustelleneinrichtung, die Unterdruckhaltung, Asbestentfernung, Abfallaufnahme und -entsorgung sowie die Bewertung von Asbest in Gebäuden und die Abschlussarbeiten mit Erfolgskontrolle und Baustellenfreigabe werden behandelt.

 

Das Haus der Technik Essen, bietet neben der Schulung der Sachkundigen im Wochenkurs jedes Jahr einen 1-tägigen Erfahrungsaustausch: Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken an. ca. 10 aktuelle  Beiträge werden von Asbest-Experten aus Behörden und Planungsbüros, von Messtechnikern und Prüflaboren vorgestellt, Referenten und Teilnehmer tauschen ihre aktuellen Erfahrungen miteinander aus. 2013 jährt sich das Forum am 14. November 2013 zum 22. Mal.

 

Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.

unter information@hdt-essen.de

Tel. 0201/1803-1, Frau Wiese, Fax 0201/1803-346 oder direkt unter

http://www.hdt-essen.de/W-H040-06-241-3