Abmahnungen verschiedener Kanzleien wegen Urheberrecht

Abmahnungen durch Anwaltskanzleien wegen Filesharing nehmen wieder verstärkt zu.

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IT Fachanwalt, Wiesbaden

In den letzten Wochen vertrat die AID24 Rechtsanwaltskanzlei ihre Mandanten gegen Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zille Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft und ihre Mandantinnen M.I.C.M. MICROM International Content Management & Consulting LTD und gegen die BB Video GmbH weiter gegen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte und ihre Mandantinen Universal Film GmbH sowie die Masterfile Deutschland GmbH weiter gegen Kornmeier & Partner Rechtsanwälte und ihre Mandantin GDSR GmbH sowie die EMI Music Germany GmbH & Co.KG weiter gegen die Rasch Rechtsanwälte und deren Mandantin Universal Music GmbH gegen WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und deren Mandantin Zooland Music GmbH. Auch gegen Schutt, Watke Rechtsanwälte und deren Mandantin Tobis Film GmbH & Co.KG wurden die Mandanten der AID24 Rechtsanwaltskanzlei verteidigt sowie gegen Schalast & Partner und ihre Mandantin DigiProtect Gesellschaft auch erneut gegen Rechtsanwalt Daniel Sebastian und die Daedalic Entertainment GmbH sowie gegen Bindhardt-Fiedler-Zerbe Rechtsanwälte und Ihren Mandanten Anis Mohamed Frechichi (Bushido) weiter gegen Denecke, von Haxthausen & Partner und ihre Mandantin DigiRights Administration GmbH schließlich gegen FAREDS Geschtanwaltsgesellschaft mbH und ihren Mandanten Christian Königseder.

Abmahnungen erfolgten beispielsweise für folgende Werke:
Blitz, Invictvs – Fard, Turn This Club Around – R.I.O. Feat. U-Jean, Zwei an einem Tag, Hausfrauen – Machen Die Beine Breit, Back to Black – Amy Winehouse, Wanna Fuck my Daughter gotta Fuck Me First 12

Zur Vermeidung einer Wiederholungsgefahr wird oftmals die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe für den Fall einer zukünftigen Zuwiderhandlung in Höhe von EUR 5.001 verlangt. Weiter wird zur Abgeltung des Schadens und der Rechtsanwaltsgebühren die Zahlung eines Schadenersatzes, durch Zahlung einer Vergleichsumme gefordert.

Hinweis: In letzter Zeit treten öfter Fälle auf, in denen Forderungen aus Filesharing-Verfahren im Klageweg geltend gemacht werden (Anfang 2012 waren in diesem Zusammenhang alleine beim Amtsgericht München über 1800 Klagen anhängig). Die in Foren häufig empfohlene Handlungsweise nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und keine Zahlung zu leisten oder die pauschale Behauptung durch Zahlung von EUR 100,00 erledigen zu wollen, kommt dem Abgemahnten bei einer Klage teuer häufig zu stehen. Deshalb lassen Sie sich rechtzeitig durch einen Rechtsanwalt z.B. mit Schwerpunkt im Informationstechnologierecht beraten.

Weitere Vorgehensweise: Zur Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung für den Einzelfall sowie einer Zurückweisung oder eines Vergleiches benötigen Sie regelmäßig die Hilfe eines Rechtsanwalts, der zunächst überprüft ob die Abmahnung im konkreten Fall berechtigt erfolgte und die weiteren erforderlichen Schritte mit Ihnen abspricht.

Abschließender Hinweis: Keine voreiligen Entscheidungen!

Das Abmahnschreiben, welches Sie erreicht hat, fordert von Ihnen aufgrund der kurzen Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben.

Weitere Informationen unter http://www.aid24.de

Rechtsanwalt Scholze sowie die AID24 Rechtsanwälte, Mitarbeiter und Kooperationspartner, bieten Ihnen als ARAG-Partnerkanzlei qualifizierte, schnelle, engagierte Bearbeitung, Beratung oder Vertretung.

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