Der mündliche Mietvertrag
Anwalt Offenbach – Anwalt Neu-Isenburg – Mietrecht Offenbach
Unbefristete Mietverträge können generell auch mündlich geschlossen werden. Der Mietvertrag ist zustande gekommen, wenn sich beide Parteien über die Art des Mietobjektes, die zu zahlenden Miete und den Zweck der Nutzung der Mietsache einig geworden sind. Der Vermieter hat danach dem Mieter die Nutzung der Sache zu überlassen und der Mieter die Miete zu zahlen. Haben sich Vermieter und Mieter nicht auf die Zeit des Mietvertrages geeinigt, so ist der Vertrag in den Fristen kündbar, in denen die Zahlung der Miete vereinbart wurde. Bei einer wochenweisen Mietzahlung ist der Vertrag also auch in der Frist von einer Woche kündbar usw.
Ausgenommen hiervon ist aber ein Vertrag über eine Mietwohnung. Auch ein solcher Vertrag ist mündlich vereinbar, die Kündigung richtet sich aber nach den im Gesetz vorgeschriebenen besonderen Kündigungsschutzregeln für Wohnungsmieter.
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Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.
Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am „Streitwert“ ihres einzelnen Rechtsproblems.
Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.
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