Ein zweiter Strafprozess gegen die inhaftierte Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko ist auf den 21. Mai vertagt worden. Richter Konstantin Sadowski eröffnete zwar zunächst den für Samstag angesetzten Termin in Abwesenheit der erkrankten Oppositionsführerin, verlegte den Prozess jedoch nach einer kurzen Anhörung. „Wir sollten abwarten, ob Frau Timoschenko verhandlungsfähig ist“, stimmte auch Staatsanwalt Viktor Lobatsch einem entsprechenden Antrag zu.
Die Entscheidung basiert auf einem Gutachten der Berliner Charité, die Timoschenkos Anwalt Sergej Wlassenko dem Gericht vorlegte. Darin bescheinigten Charité-Chef Karl Max Einhäupl und Cheforthopäde Norbert Haas die ehemalige Regierungschefin als nicht verhandlungsfähig. Erst am Freitag stellten die deutschen Ärzte ein Gutachten vor, das der Politikerin einen Bandscheibenvorfall bestätigt sowie einen zunehmend schlechten gesundheitlichen Zustand. Daher setzt sich die Charité für eine Behandlung Timoschenkos in Berlin ein. Der Ex-Regierungschefin, die in einem ersten Prozess bereits zu sieben Jahren verurteilt worden war, drohen mit dem zweiten Verfahren wegen Steuervergehen weitere zwölf Jahre Haft. Ausländische Beobachter nennen den Prozess in dem Co-Gastgeberland der Fußball-EM politisch motiviert. Vor dem Gericht demonstrierten rund tausend Anhänger Timoschenkos.