SEB Immoinvest Öffnung – verkaufen oder halten?

Fachanwalt berät Anleger des SEB Immoinvest

showimage SEB Immoinvest Öffnung - verkaufen oder halten?

SEB Immoinvest, 07.05.2012, Mai, Probe, Eröffnung, Rückgabe, Anteile, offener Immobilienfonds, Fachanwalt, Schließung, geschlossen, Aussetzung, ausgesetzt

Es kommt anders als gedacht: Nicht das Management des SEB Immoinvest wird über die Zukunft des offenen Immobilienfonds entscheiden. Diese schwere Bürde sollen jetzt die Anleger tragen. Probeweise Wiedereröffnung am 07.05.2012.

Die Entscheidung im Fall des SEB Immoinvest wird anders als erwartet gefällt werden. Das weitere Schicksal des offenen Immobilienfonds wird in die Hände der Anleger gelegt. In einer Pressemitteilung des SEB Asset Management vom 25.04.2012 wird mitgeteilt, dass der SEB Immoinvest am 07.05.2012 für die Dauer eines Handelstags probeweise wieder Anteile zurücknimmt. Die Anleger des SEB Immoinvest können Verkaufsordern aufgeben, die bis zum 07.05.2012 gesammelt werden.

Abwertung der Anteile um 5 %

Doch der Verkauf von Anteilen des SEB Immoinvest am 07.05.2012 steht laut SEB Asset Management unter der Bedingung, dass sämtliche gesammelten Rückgabewünsche bedient werden können. Können nicht alle Verkaufsordern berücksichtigt werden, wird kein Anteilsverkauf durchgeführt werden. Dieses Vorgehen wurde mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgestimmt. Die Fondsgesellschaft möchte so die Gleichbehandlung aller Anleger des SEB Immoinvest sicherstellen. Doch auch negativer Hinsicht werden die Anleger gleichbehandelt: Die Anteile des SEB Immoinvest werden am 07.05.2012 um 5 % abgewertet.

Sollte der Probehandelstag erfolgreich abgeschlossen werden, könnte für die Anleger des SEB Immoinvest, die nicht verkaufen, dennoch ein „dickes Ende“ folgen. Können alle Verkaufswünsche bedient werden, wird der SEB Immoinvest entsprechend den Vorgaben des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetztes „umgestellt“. Für die Anleger des SEB Immoinvest bedeutet das, dass sie sich dann nicht mehr täglich von ihren Anteilen trennen können, sondern dass sie nur noch einmal jährlich verkaufen können.

Verkaufen oder halten?

Die Anleger des SEB Immoinvest stehen somit vor der kniffligen Entscheidung, ob sie nun Verkaufsorder erteilen oder ob sie an ihren Anteilen festhalten sollen. Beide Optionen können Herausforderungen für die Anleger bergen: Können am 07.05.2012 nicht alle Verkaufswünsche befriedigt werden, könnte es zum Aus des SEB Immoinvest kommen. Sollte der SEB Immoinvest die „Feuerprobe“ am 07.05.2012 überstehen, stellt sich für die Anleger, die nicht verkaufen möchten, die Frage, wie sich der offene Immobilienfonds in den 12 Monaten, in denen sie gebunden sind, weiterentwickelt. Kann es zu einer erneuten Schließung oder gar einer Abwicklung kommen?

Auch die momentan hohe Liquidität des offenen Immobilienfonds von über 30 % kann sich auf die weitere Entwicklung des SEB Immoinvest auswirken; insbesondere in dem Fall, wenn am 07.05.2012 nicht alle Rückgabewünsche befriedigt werden können. Für die Anleger des SEB Immoinvest birgt der von der SEB Asset Management angekündigte Probeverkaufstag am 07.05.2012 daher viele Fragen und Unsicherheiten. Da die Zukunft des SEB Immoinvest offener denn je ist, sollten Anleger, die Verluste fürchten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dieser kann überprüfen, wie gut die Chancen stehen, dass die betroffenen Anleger das gesamte angelegte Kapital zurückerhalten.

Weiterlesen unter:

SEB Immoinvest Infoportal

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 1
77933 Lahr
ralf.stoll@dr-stoll-kollegen.de
07821/9237680
http://www.dr-stoll-kollegen.de