Allianz Flexi Immo geschlossen
Ein weiterer Immobilienfonds wurde von der Krise erfasst. Die Schließung eines weiteren Dachfonds Allianz Flexi Immo wurde am 19.04.2012 bekannt gegeben. Der Grund dafür ist der gleiche wie bei den anderen Fonds, die schon eingefroren wurden: mangelnde Liquidität. Die Anleger kommen auf unbestimmte Zeit nicht an ihr Geld.
Viele von den geschlossen Fonds befinden dich bereits in der Abwicklungsphase. Die Fondsgesellschaften sehen sich gezwungen den Fonds zu liquidieren weil keine Chancen mehr auf die Wiedereröffnung des Fonds ersichtlich sind. Es bleibt abzuwarten, ob es im Fall des Allianz Flexi Immo genauso ablaufen wird.
Der Allianz Flexi Immo ist ein Dachfonds, der sein Kapital, wie auch die anderen Dachfonds, in offene Immobilienfonds und in Aktien börsennotierter Immobilienfirmen investiert hat. Allerdings hat dieser Fonds das Geld in Immobilienfonds platziert, die mittlerweile schon geschlossen wurden. Es folgte eine Kettenreaktion.
Es bleibt spannend, was mit den Fonds passiert, die demnächst wieder geöffnet werden sollen. SEB Immoinvest, CS Euroreal und Axa Immosolutions haben für Mai ihre Wiedereröffnung angekündigt. Das größte Risiko für solche Fonds ist die Flucht der Anleger. Aus Angst vor weiteren Verlusten ziehen viele ihr Geld wieder ab, sobald sie die Möglichkeit bekommen. Wenn das passiert, hat ein Fonds nach der Wiedereröffnung keine Erhaltungsmöglichkeiten mehr. Es ist deshalb schwer einzuschätzen, welche Entscheidung die Fondsgesellschaften treffen werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com raten Betroffenen in dieser Situation: Geschädigte Anleger sollten jetzt nicht tatenlos zusehen. Sinnvoll ist es, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Bank, die den Fonds vermittelt hat, prüfen zu lassen.
Die Kanzlei GRP Rainer LLP bietet Ihnen eine objektive und qualifizierte Beratung an. Der Schadensersatzanspruch könnte sich aus einer falschen Beratung ergeben. Die beratenden Banken sind verpflichtet die Anleger über die bestehenden Risiken, wie das Schließungs- oder Abwertungsrisiko, zu informieren. Daneben sollte der Berater den Kunden ihre Rückvergütungen sog. „Kick-backs“, die sie durch die Fondsvermittlung erhielt, offenlegen. In diesen Fällen bestehen Pflichtverletzungen, die zu einem Schadensersatzanspruch führen könnte.
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