ADFC Rheinland-Pfalz: Vorfahrt im Kreisverkehr von Fall zu Fall entscheiden
Die Vorfahrtsregeln für Radfahrer am Kreisverkehr sind gesetzlich geregelt, sie lassen sich vereinfacht auf folgenden Nenner bringen: Ist der Kreisverkehr im Ort, kann man Fußgängern und Radfahrern auf einem Radweg Vorrang einräumen. Ist der Kreisel außerorts, dann ist es meist umgekehrt. Der ADFC Rheinland-Pfalz e.V., Mainz, hat sich jetzt anlässlich seiner Landesdelegiertenversammlung einstimmig dafür ausgesprochen, diese Regel nicht nach Schema F zu behandeln (fast immer Vorfahrt für den Kfz-Verkehr). Er schlägt vor, je nach konkreter Verkehrslage vermehrt zugunsten von Fußgängern und Radlern zu entscheiden.
Dazu müssten die Verantwortlichen die im Dezember 2010 aktualisierten Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) berücksichtigen: Außerorts, bei schnellem Autoverkehr mit wenigen Fußgängern und Radlern, bekommen Kfz die Vorfahrt, Radler und Fußgänger müssen warten. Innerorts, bei langsamem Autoverkehr mit mehr Fußgängern und Radlern, müssen die Autos anhalten, Radler und Fußgänger haben Vorrang.
Für diese zweite Version spricht noch etwas anderes: Beim Rechtsabbiegen muss der Abbieger warten und kreuzende Fußgängern und Radfahrer vorlassen. Diese verbreitete Regelung in der StVO kommt fast einer Grundregel gleich. Am Kreisel ist es jedoch anders.
„Als Interessenvertretung der Fahrradfahrer fragen wir uns, warum diese Wartepflicht der Rechtsabbieger ausgerechnet im Kreisverkehr nicht gelten soll“, so Christian von Staden, Landesvorsitzender des ADFC. „Außerdem verweisen die offiziellen Stellen zwar darauf, dass rechtlich beide Möglichkeiten vorgesehen sind. In der Praxis wird aber meist nur die Vorfahrt für den Autoverkehr realisiert.“ Der ADFC RLP wünscht sich, dass die Straßenplaner die geltenden Empfehlungen für Radverkehrsanlagen häufiger in die Tat umsetzen. Denn: Für die Vorfahrt der Radler am Kreisel gibt es laut ADFC Rheinland-Pfalz bereits viele erprobte Beispiele, etwa in Speyer, Worms oder Köln. Wenn die Kriterien stimmen (viele Fahrradfahrer, verlangsamter Autoverkehr, gute Sichtbarkeit und Vorliegen der technischen Voraussetzungen), plädiert der Landesverband für mehr Kreisel, in denen Radfahrer Vorrang vor dem Autoverkehr bekommen.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung haben sich die Delegierten außerdem für ein Messfahrrad ausgesprochen, dass der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz anschaffen soll. Es prüft die Qualität der Radwege und zeichnet die Ergebnisse auf. Für Kfz-Fahrbahnen existiert ein solches teures Messfahrzeug, das Messfahrrad dagegen wurde bisher aus Kostengründen abgelehnt.
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Foto: ADFC RLP
ADFC Rheinland-Pfalz e.V., mit Geschäftsstelle in Mainz, ist ein Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. Er gliedert sich in 13 Kreisverbände von Bad Dürkheim bis Worms und zählt derzeit rund 3.600 Mitglieder. Als Interessenvertretung der Fahrradfahrer setzt er sich für die konsequente Förderung des Radverkehrs ein. Nicht nur in der Freizeit und im Urlaub, sondern auch im Alltagsverkehr sieht er das Fahrrad als das Verkehrsmittel mit den größten Vorteilen an.
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