Fondsgesellschaft und Treuhänderin liefern sich Schlagabtausch
von Rechtsanwalt Christian M. Schulter, Kanzlei Dr. Schulte und Partner
Die Anleger der Albis Capital dachten, es könne nicht schlimmer werden, nachdem der Vorstand der Albis Capital im Jahr 2010 mitteilte, dass aufgrund von umfangreichen Betrugsfällen in und um die Albis Capital das Neukundengeschäft für mehr als ein Jahr eingestellt wurde. Diese Hoffnung wird nun enttäuscht, die Anleger brauchen einen langen Atem, eine Besserung der Situation ist noch nicht in Sicht.
Anschreiben der Albis Capital und Kanzlei Dr. May, Hofmann und Kollegen
Zuletzt wurden neue Hiobsbotschaften mitgeteilt, wonach es bei der Albis Capital finanziell nicht mehr weiter gehen soll und die Gesellschaft selbst die Liquidation (=selbständige Auflösung) gegenüber ihren Anlegern vorschlägt.
Wir berichteten hierüber.
Die Ausführungen der Albis Capital sind dabei größtenteils nicht nahvollziehbar und lassen bei vielen Anlegern das Gefühl aufkommen, sie sollen nach Ansicht der Albis Capital unbedingt für eine Liquidation stimmen. Doch ob dies wirklich für die Anleger die beste Variante ist, ist bislang nicht sicher zu sagen. Sicher ist, dass die Anleger wachsam und besonnen handeln sollten.
Anders als verschiedene Anlegerschutzkanzleien haben die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner ihren Mandanten und Ratsuchenden empfohlen, solange nicht abzustimmen, bis mehr Fakten bekannt sind. Zudem ist aus Sicht der Kanzlei Dr. Schulte und Partner das Abstimmungsverfahren der Albis Capital ohnehin formal angreifbar bzw. unwirksam. So wurde den Anlegern nicht die im Gesellschaftsvertrag festgeschriebene vierwöchige Frist gewährt. Das Anschreiben der Fondsgesellschaft datierte zwar vom 27.03.2012, zugegangen ist dieses Schreiben vielen Anlegern, die durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner vertreten werden, jedoch erst am 14.04.2012 oder noch später.
HFT warnt die Anleger mit eigenem Anschreiben – Verwirrung bei den Anlegern
Dies war auch der HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH aufgefallen, welche für den Großteil der Albis Capital Anleger deren Beteiligungen treuhänderisch hält. Aufgabe der HFT als Treuhänderin ist es, eine Verbindung zwischen den Anlegern und der Fondsgesellschaft darzustellen. Sie hat jedoch letztendlich ausschließlich die Interessen der Anleger, ihrer Treugeber, zu vertreten. Mit Schreiben vom 17.04.2012 wendet sich nun die HFT an die Anleger der Albis Capital und nimmt äußerst kritisch zum Schreiben der Albis Capital Stellung.
Auch hierüber berichteten wir ausführlich.
Darin werden die Ungereimtheiten bei der Stimmabgabefrist, wie auch die unterschiedlichen Adressaten bemängelt. Zudem wäre die HFT nicht ausreichend über die Entwicklung bei der Albis Capital informiert worden. Insbesondere der Umstand, dass die Albis Capital Ende 2011 an einen neuen Investor verkauft und somit aus der Albis-Gruppe ausgeschieden ist, kam für die HFT, und somit auch für die Anleger überraschend. Zudem wurden weitere Punkte durch die HFT gerügt. So sei nicht ausreichend dargelegt, dass eine Ablehnung der Liquidation zwangsläufig in die Insolvenz der Albis Capital führen würde. Auch das gesamte Prozedere und die sich für die Anleger konkret ergebenden Folgen, insbesondere bei den verschiedenen Anlageformen (Classic, Classic-Plus und Sprint), seien bislang nicht abzuschätzen. Dadurch werden die Anleger weiter verunsichert und sind wahrscheinlich mit einer vernünftigen Vorgehensweise zur Entscheidungsfindung überfordert. Auch die mit über 10 Mio. EUR bezifferten Kosten für ein Insolvenzverfahren seien nicht nachvollziehbar und auch von der Albis Capital nicht zu belegen, so die HFT in ihrem Schreiben.
Insgesamt zieht die HFT als Treuhänderin den Schluss, dass sie unter diesen Voraussetzungen und im Interesse der Anleger nicht an der Abstimmung teilnehmen werde.
Darüber hinaus wirft die HFT der Albis Capital indirekt vor, selbst die Abstimmungsbögen auszuzählen, um so möglicherweise auf das Ergebnis Einfluss zu haben. Auch wenn dies nicht wortwörtlich genannt wird, ist es den Anlegern doch klar und führt somit zusätzlich zur Verunsicherung der Anleger. Nach Meinung der HFT sollten die Abstimmungsbögen nicht nur an die Albis, sondern auch an die HFT zur Kontrolle geschickt werden, damit könnte ein Stück Vertrauen zurück gewonnen werden.
Antwortschreiben der Albis Capital – Anleger sprechen von Chaos
Nun antwortet die Albis Capital durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. May, Hofmann und Kollegen mit einem Schreiben, welches gar nicht erst mit einem Datum versehen wurde. Darin gesteht man den Fehler bei der Frist ein und gewährt den Anlegern nun eine neue Frist zur Stimmabgabe bis zum 10.06.2012. Zudem wird von Seiten der Albis Capital nun scharf gegen die Treuhänderin HFT zurückgeschossen.
So sei die Aussage der HFT, sie sei nicht ausreichend informiert gewesen, nach Ansicht der Albis Capital falsch. Zudem seien alle Vorwürfe, die von der HFT und von Anlegerschützern erhoben wurden, unzutreffend.
Darüber hinaus bezweifle man bei der Albis Capital, dass die HFT im Sinne der Anleger handele. So hätte die HFT über die Jahre mehrere Millionen an Vergütung erhalten und bekomme auch jetzt noch monatlich über 94.000 EUR.
Ohne dies inhaltlich bewerten zu wollen, zeigt sich jedoch deutlich, dass die Albis Capital, wie auch die Kanzlei Dr. May, Hofmann und Kollegen keine abweichenden Meinungen akzeptieren. So wurde bereits im ersten Anschreiben vom 27.03.2012 den Anlegern gesagt, dass alle Anlegerschutzanwälte nur auf Geld aus seien, unseriös wären und nicht die Interesse der Anleger verfolgen würden. Außer zusätzlichen Kosten wäre hier nichts zu erwarten. Nachdem die HFT sich abweichend geäußert hat, wird nun auch diese in Misskredit gebracht, indem ihr die Interessenvertretung der Anleger abgesprochen und ihre Bezüge offengelegt werden.
Tatsache ist, dass es für ein Unternehmen vorteilhaft ist, wenn es sich selbst liquidieren und „den Laden aufräumen“ kann und nicht befürchten muss, dass im Rahmen einer Insolvenz ein Dritter sich die vergangenen Geschäftsjahre womöglich nochmals näher ansieht.
Unklarheiten für Anleger bleiben bestehen
Für die Anleger nicht zufriedenstellend, bleibt die Albis Capital im letzten Schreiben durch die Kanzlei Dr. May, Hofmann und Kollegen erneut nur vage, das transparente Verhalten der Albis Capital ist nicht sichtbar. So wird Bezug nehmend auf die Fragen der HFT zur Behandlung der Sprint-Anleger (Ratenzahler) lediglich erklärt, dass es zwei verschiedene Ansichten gäbe, nach denen die Anleger entweder ab Liquidation die monatlichen Zahlungen einstellen können oder aber weiter zahlen müssten. Was nun genau für die Anleger eintreten wird, beantwortet die Albis Capital nicht, die Anleger schweben in der Luft. Es sollen jetzt Vergleiche geschlossen werden. Wahrscheinlich solche, in denen die Anleger sich noch zu weiteren Zahlungen verpflichten sollen. Ähnliche Vorgehensweisen kennen die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner bereits aus parallel geführten Angelegenheiten rund um die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG, die Sprint-Anleger auch nur gegen Zahlungen aus der Anlage entlassen wollte.
Welche Staatsanwaltschaft ermittelt eigentlich die strafrechtlichen Vorfälle?
Völlig im Dunkeln bleibt, ob die Albis Capital gegen die Verantwortlichen, die betrügerisch gegen die Gesellschaft und damit auch gegen die Anleger gehandelt haben, straf- bzw. zivilrechtlich vorgeht.
Rückfragen eines Rechtsanwaltskollegen aus Berlin ergaben, dass weder die Staatsanwaltschaft Hamburg, noch die Staatsanwaltschaft München solche Ermittlungsverfahren kennen bzw. führen. Wo also soll dann bitte eine Aufarbeitung der strafrechtlichen Vorfälle, die das Unternehmen für mehrere Monate lahmgelegt und ein Neugeschäft verhindert hatten, erfolgen?
Zusammenfassung
Abschließend muss den Anlegern der Albis Capital empfohlen werden, vorerst nicht von der Stimmabgabe Gebrauch zu machen und so lange wie möglich zu warten, ob sich die offenen Fragen und Widersprüche noch klären. Es ist dabei zu raten, sich zu den Einzelheiten von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Christian M. Schulter
Rechtsanwalt – Associate
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.
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