Im Streit darüber, wer zukünftig darüber bestimmt, wann und warum im Schengen-Raum zeitweise wieder Grenzkontrollen eingeführt werden dürfen, versucht das Europäische Parlament jetzt, eine Brücke zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten zu bauen. Fraktionsübergreifend habe man sich darauf geeinigt, die Entscheidung in bestimmten Fällen – wie bisher – in den Händen der Mitgliedstaaten zu belassen. In besonders schweren Fällen soll sie aber auf die Kommission übertragen werden, wie die „Süddeutsche Zeitung“ am Dienstag erfuhr.
Der Innenausschuss des Parlaments will am heutigen Mittwoch dazu einen Beschluss fassen. Während die Abgeordneten in den Schengen-Verfahrensfragen für einen Kompromiss eintreten, weisen sie die Idee der Kommission allerdings entschieden zurück, eine erhöhte illegale Zuwanderung in den bestehenden Katalog der Gründe für Kontrollen an den EU-Binnengrenzen aufzunehmen. Das hatte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström Ende vergangenen Jahres vorgeschlagen. Die Idee war vom deutschen Innenminister Hans-Peter Friedrich und seinem französischen Kollegen Claude Guéant in der vergangenen Woche aufgegriffen worden. In einem gemeinsamen Brief, der auch im französischen Wahlkampf eine Rolle spielte, forderten sie, als „ultima ratio“ die „Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen“, falls ein Abschnitt der Schengen-Außengrenze nicht ausreichend gegen illegale Zuwanderung gesichert werden kann. Den beiden Ministern war daraufhin Populismus vorgeworfen worden. Man brauche „keine neuen Gründe“ für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen, lehnte der CSU-Europaabgeordnete Manfred Weber den Vorschlag ab. Seine sozialdemokratische Kollegin Birgit Sippel sagte, dass man bei Schwierigkeiten an den Grenzen nach außen nicht die nach innen zumachen, „sondern die Probleme der Außengrenze lösen“ sollte. Das zwischen den Parteien vereinbarte Papier, das der Zeitung vorliegt, läuft auf Folgendes hinaus: In Notfällen, also etwa bei Anschlägen oder Katastrophen, die die innere Sicherheit und Ordnung eines Landes beeinträchtigen könnten, soll jedes Land – wie bisher – seine Grenzen sofort für einige Tage kontrollieren können. Ist ein Großereignis absehbar, das Gewalttäter anlocken könnte, wie eine Fußballeuropameisterschaft oder ein internationales Gipfeltreffen, dann soll die Entscheidung über Grenzkontrollen (bis zu 30 Tage) vom Rat, also der Versammlung der Mitgliedsländer gefällt werden. Bislang entscheidet auch hier das betroffene Land allein. Die Verlagerung in den Rat wäre eine gute „Firewall gegen Populismus“, sagte Weber, denn sie verhindere Alleingänge. In Fällen von „dauerhaften Kontrollen“ (bis zu sechs Monate) soll die letzte Entscheidung bei der Kommission liegen, die sich vorher mit dem Rat und dem Parlament beraten muss. Die Hoheit über Schengen bliebe also wie bislang in zwei von drei Fällen in der Hand der Mitgliedsländer. Unter diesen gibt es allerdings eine starke Mehrheit, die sie ganz behalten und keinerlei Zugeständnisse an Brüssel machen will. Kommt es aber über die von Cecilia Malmström vorgeschlagene Reform der Schengen-Regeln nicht zu einer Einigung zwischen der Kommission, dem Rat und dem Europaparlament, dann bleibt alles beim Alten.