Die Angst vor dem Wonnemonat – die gesetzliche Schließungsfrist für sechs offene Immobilienfonds endet im Mai.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) informiert die Anleger von offenen Immobilienfonds

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Der DVS hilft geschädigten Anlegern

Erfurt, 23. April 2012. Im kommenden Monat endet die gesetzliche Schließungsfrist für sechs offene Immobilienfonds, berichtet der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS). Wiedereröffnung oder Auflösung? Eine Frage, deren Antwort Anlegern Angst macht.

Die Galgenfrist für die zwei schwergewichtigsten deutschen offenen Immobilienfonds endet Anfang Mai. SEB ImmoInvest und CS Euroreal – beide Fonds je rund 6 Milliarden schwer – müssen sich im kommenden Monat zwischen der Wiedereröffnung und der Auflösung entscheiden. Beide liegen seit knapp zwei Jahren auf Eis und kämpfen um ihre Wiedereröffnung. Die Anleger kommen seit dieser Zeit nicht mehr an ihr Geld und können ihre Anteile nur mit einem 30-prozentigem Abschlag über den Zweitmarkt an der Börse verkaufen. Noch Ende Februar zeigten sich beide Gesellschaften zuversichtlich und bekräftigten, man werde an den Plänen zur Wiedereröffnung festhalten. Rund 30 % des Fondsvermögens bräuchte man an freien liquiden Mitteln, um ausstiegswillige Anleger auszahlen zu können, ohne damit in eine neue Finanzmisere zu stolpern. Diese 30-Prozent-Regelung gilt in Fachkreisen als Untergrenze, um einen Fonds wieder zu eröffnen. „Über die aktuelle Lage von SEB ImmoInvest und CS Euroreal möchte ich mir kein Urteil bilden“, sagt Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS. „Auf Meldungen über erfolgreiche Immobilienverkäufe, um an flüssiges Geld zu kommen, wartet man vergeblich und je näher die Termine im Mai rücken, desto beharrlicher wird das Schweigen der Emittenten.“

Negativschlagzeilen und eine angespannte Lage

Die schlechten Schlagzeilen über offene Immobilienfonds reißen nicht ab. Seit der Zeit der Lehman-Pleite im Herbst 2008 sind die Fonds in aller Munde. Große Profiinvestoren zogen schlagartig Riesenbeträge aus den Fonds ab. Die Folge: Viele Anbieter froren die Rücknahme von Anteilsscheinen aus Angst vor Liquiditätsengpässen ein. Kleinsparer, die nicht schnell genug reagieren konnten, blieben dabei auf der Strecke. „An der angespannten Lage hat sich seither nicht viel geändert“, weiß die DVS-Geschäftsführerin. Laut dem Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) liegen zurzeit rund 15 Milliarden Euro in eingefrorenen offenen Immobilienfonds.

Wie sollen sich Anleger verhalten? Verkaufen, oder abwarten?

„Egal, ob die beiden Fonds im Mai wieder eröffnet werden können, oder nicht: Verluste für die Anleger wird es in jedem Fall geben“, erklärt Lunderstedt-Georgi. Beim Verkauf der Anteilsscheine über den Zweitmarkt an der Börse gibt es derzeit ca. 30 Prozent Verlust, das ist bekannt. Auch wenn die Fonds abgewickelt werden müssen, werde es Verluste für die Anleger geben, meint die DVS-Geschäftsführerin. Allein schon die Kosten für den Gebäudeverkauf und mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen dürften zu Abschlägen führen, meinen auch viele andere Experten. Was bleibt, ist die genaue Prüfung der Unterlagen. Schließlich wurden offene Immobilienfonds einst als sichere Anlagemöglichkeit verkauft. „Wer Anteilsscheine nach April 2009 gezeichnet hat, die Verjährung also noch nicht gegriffen hat, hat bei einer potenziellen Klage wegen Falschberatung durchaus Aussicht auf Erfolg“, weiß die DVS-Geschäftsführerin. Eine Überprüfung durch auf das Kapitalrecht spezialisierte Anwälte ist also mehr als ratsam.

Anleger können sich jederzeit an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Anleger eine Arbeitsgemeinschaft „Offene Immobilienfonds“ gegründet. Geschädigte Anleger können sich dieser DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in eine DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.

Weitere Informationen zu diesen Fall und zu anderen Anlagefällen bietet der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) im monatlichen DVS-Spezialreport „IHR SCHUTZ“ sowie unter: www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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