BA-Statistik: Jeder zehnte ALG I-Empfänger braucht Hartz IV

Jeder zehnte Jobsuchende, der Arbeitslosengeld I bezieht, ist zusätzlich auf Hartz IV angewiesen. Im November 2011 waren dies nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) 75.000 Arbeitslose. Das geht aus Statistiken der Behörde hervor, die der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegen.

Der Anteil der Aufstocker an den Empfängern von ALG I ist damit seit 2009 leicht zurückgegangen. 2011 lag er bei 9,9 Prozent, bezogen auf 829.000 ALG-I-Bezieher. 2008 und 2009 war er mit elf beziehungsweise 10,6 Prozent etwas höher. „Dies liegt daran, dass in der Krise Geringqualifizierte verstärkt entlassen wurden“, erklärte eine BA-Sprecherin. Die Parallelbezieher erhielten laut den aktuellen BA-Zahlen im Schnitt aus der Arbeitslosenversicherung 511,79 Euro im Monat. Weil das zu wenig war, um ihr Existenzminimum sichern zu können, stockten sie ihr Arbeitslosengeld I zusätzlich mit durchschnittlich 318,05 Euro an Hartz-IV-Leistungen aus der staatlichen Grundsicherung auf. Bei diesen Aufstockern handele es sich „überwiegend um geringqualifizierte Beschäftigte, die aus eher gering entlohnten Arbeitsverhältnissen kommen“, so die BA-Sprecherin. Wer innerhalb der letzten zwei Jahre vor Verlust seines Arbeitsplatzes mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, besitzt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) I. Es wird in der Regel zwölf Monate ausbezahlt, Langzeitarbeitslose erhalten danach Hartz IV. Die BA-Statistik zeigt, dass die Ansprüche der Parallelbezieher weit unter dem durchschnittlichen Arbeitslosengeld liegen: Dieses belief sich im Januar 2012 auf 825 Euro. Bezieher von Arbeitslosengeld, die ergänzend Hartz IV erhalten, werden zusammen mit ihren Familienangehörigen nicht von den Arbeitsagenturen betreut, sondern von den Jobcentern, die ausschließlich für Hartz-IV-Empfänger zuständig sind. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, hält dies für eine „soziale Deklassierung“. Damit werde „die Lebensleistung dieser Menschen mit Füßen getreten. Selbst wenn sie Vollzeit, etwa als Wachmann oder Floristin, gearbeitet haben, müssen sie sich nun der unwürdigen Hartz-IV-Prozedur unterziehen“. Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), forderte die Regierung auf, künftig zu verhindern, dass diese Aufstocker in die Jobcenter abgeschoben werden: „Wer von der Arbeitslosenversicherung Leistungen bezieht, muss auch dort betreut und vermittelt werden.“ Schließlich hätten die Erwerbslosen als Beschäftigte auch Beiträge gezahlt. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wies dagegen darauf hin, dass Empfänger von ALG I „nicht zuletzt wegen des familienbedingten Mehrbedarfs“ Anspruch auf Hartz IV hätten. Die Jobcenter müssten „insgesamt besser darin werden, die Stärken der von ihnen betreuten Arbeitsuchenden genau zu erkennen und diese schnell und passgenau zu vermitteln“.