Treuhänderin HFT meldet große Zweifel an
von Rechtsanwalt Christian M. Schulter, Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Die Albis Capital rät den Anlegern im Rahmen des schriftlichen Abstimmungsverfahrens für die Liquidation der Gesellschaft zu stimmen, doch Anlegerschützer, und jetzt auch die Treuhänderin selbst haben Zweifel an der Vorgehensweise der Fondsgesellschaft. Wem sollen die Anleger glauben?
Die Geldanleger der Albis Capital erhielten vor einigen Tagen unangenehme Post. Durch dieses Schreiben der Albis Capital, und beigefügt der Kanzlei Dr. May, Hofmann und Kollegen, wurde den Anlegern mitgeteilt, dass man beabsichtige, die Albis Capital zu liquidieren. Dies hätte zwar einen erheblichen Verlust für die Anleger zur Folge, wäre jedoch in der angespannten Situation der Gesellschaft der einzig richtige Weg für die Anleger. Zweifel hieran oder anders lautende Stimmen, insbesondere von Anlegerschützern, wurden vorsorglich als unseriös abgetan und die Ratgeber vieler leidgeprüfter Anleger damit in Misskredit gebracht.
HFT – Hanseatische Fonds Treuhand warnt vor unwirksamer Abstimmung
Doch nun meldet sich die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH, welche den Großteil der Beteiligungen für die Anleger treuhänderisch hält, mit Schreiben vom 17.02.2012 zu Wort, welches der Kanzlei Dr. Schulte und Partner bereits vorliegt.
Wie bereits den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner herausgearbeitet, spricht auch die HFT davon, dass die vertraglich vereinbarten Abstimmungsfristen von der Albis Capital nicht eingehalten worden sind. Auch in den der HFT bekannten Fällen sind die bekannten Schreiben erst ca. Mitte April 2012 bei den Anlegern eingegangen. Die HFT geht davon aus, dass der Beschluss über die Liquidation durch die verkürzte Abgabefrist nichtig bzw. anfechtbar wäre. Dies jedoch wäre eine Chance für die Anleger. Darüber hinaus weist auch die HFT die Anleger darauf hin, dass nicht eindeutig sei, an wen denn nun das Antwortformular zu senden ist. An die HFT, wie im Schreiben selbst angegeben, oder an die Albis Capital, wie auf dem Antwortformular geschrieben.
Der Ton der HFT ist hierbei sehr ernst. So heißt es in dem Schreiben an die Anleger hierzu:
„Wir möchten nicht spekulieren, warum die Gesellschaft anscheinend selbst die Auswertung vornehmen will, bitten Sie jedoch im Sinne einer objektiven und transparenten Abwicklung dringend darum, uns zumindest eine Kopie Ihres Abstimmungsbogens zuzusenden.“
Es bleibt jedem selbst überlassen, diese Aussage zu bewerten.
Aufgrund dieser Umstände teilt die HFT den Anlegern mit, dass sie sich nicht an der Abstimmung beteiligen wird und sich dagegen das Recht vorbehält, Widerspruch gegen die schriftliche Abstimmung zu erheben.
Hieran wird deutlich, dass die von Anlegerschützern vielfach geäußerten Stimmen nicht falsch und unseriös sind, wie es die Albis Capital versucht darzustellen, sondern anscheinend sogar von der Treuhänderin selbst geteilt werden. Somit stehen die Anleger in ihrer Ratlosigkeit nicht alleine da, sie könnten sich der Meinung der Treuhänderin HFT anschließen.
HFT hat ebenfalls Zweifel am Vorgehen der Albis Capital
Darüber hinaus teilt die HFT mit, dass sie das Vorgehen der Albis Capital größtenteils nicht nachvollziehen kann. Entgegen der Ausführungen der Albis Capital in deren Schreiben vom 27.03.2012, kann die HFT nicht von einer besonderen Transparenz der Fondsgesellschaft sprechen. Offenbar wurde die Treuhänderin nur unzureichend und tröpfchenweise über die Entwicklung informiert. Für alle überraschend sind etwa die Anteile der bisherigen Muttergesellschaft Albis Leasing AG Ende 2011 an einen neuen Investor verkauft worden. Die HFT selbst macht deutlich, dass die Ziele dieses neuen Investors bislang nicht einzuschätzen sind. Dieses Vorgehen wirkt äußert verwirrend und löst große Unsicherheiten aus. Wenn selbst die Experten, die Einblick in die Geschäftsunterlagen haben, streiten werden die Geldanleger weiter verunsichert.
Zudem sei die Liquidationsplanung der Albis Capital teilweise nicht nachvollziehbar und wurde von Seiten der Albis Capital auf kritisches Nachfragen der HFT als bester anzunehmender Fall relativiert und hiernach sogar überarbeitet.
Für die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner, wie auch für die Treuhänderin HFT, ist die Sinnhaftigkeit einer Liquidation für die Anleger anhand der bisherigen Informationen nicht abschließend zu beurteilen. Ein eindeutiger Rat, wie nun abzustimmen sei, ist daher momentan schwierig.
Rückforderungspflicht der Anleger
Die Albis Capital hatte in ihrem Schreiben an die Anleger angekündigt, dass im Falle der Liquidation alle gewinnunabhängigen Auszahlungen, die die Anleger über die Jahre erhalten haben, bis zur Höhe des sich zum 31.12.2011 ergebenen negativen Kapitalkontostandes wieder eingezahlt werden müssen, bevor die Albis Capital sich liquidieren kann. Wie bereits von den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner gefragt, kann auch die HFT nicht erkennen, mit welcher Berechtigung bzw. Begründung sämtliche Ausschüttungen von den Classic und Plus-Anlegern zurückgefordert werden sollen. Insbesondere die Unterscheidung zwischen den beiden Anlegergruppen lässt sich nicht nachvollziehen.
Beispielberechnung der Albis Capital intransparent und unplausibel
Die Albis Capital hatte zur Verdeutlichung in ihrem Schreiben für die Anleger eine Beispielberechnung beigefügt, aus der jeder Anleger hätte entnehmen sollen, dass eine Liquidation vorzuziehen sei. Im Falle der Liquidation läge nämlich ein Auseinandersetzungsvolumen von 708,- EUR pro 1.000,- EUR Einlage vor, im Fall der Insolvenz nur 274,- EUR pro 1.000,- EUR. Zunächst ist den Anlegern zu erklären, dass dies nicht bedeutet, dass sie je eingezahlten 1.000,- EUR einen Betrag von 708,- EUR zurückerhalten. Vielmehr steht in diesem Fall lediglich dieses Gesamtkapital zur Verfügung, welches sodann „verteilt“ werden könnte.
Völlig intransparent sind jedoch die weiteren Angaben. So ergibt sich aus keinem Wort, woher die Albis Capital die Kosten einer Insolvenz in Höhe von 10.159.000,00 EUR ermittelt hat. Auch die HFT kann diese Angaben nicht nachvollziehen und erklärt darüber hinaus, dass auf Nachfrage bei der Albis Capital selbst diese die Kostenangabe „nicht mit tragfähigen Angaben unterlegen konnte.“ Es handelt sich damit wohl um eine reine Schätzangabe.
Fazit
Der erfahrene Wirtschaftsanwalt Dr. Thomas Schulte hierzu: „Insgesamt wird deutlich, dass es viele Ungereimtheiten beim jetzigen Vorgehen der Albis Capital gibt. Die Antwort auf die Frage, ob es Sinn macht, der Liquidation zuzustimmen, kann nach derzeitigem Stand nicht abschließend beantwortet werden. Hierzu fehlen einfach noch diverse Fakten, die für die Entscheidung notwendig sind. Die Verwirrungen und Unsicherheiten können aus jetziger Sicht nicht einfach aus dem Weg geräumt werden.“
Für die Anleger weniger erfreulich, kommt letztendlich auch die HFT Hanseatische Fonds Treuhand, obgleich der diversen Widersprüche und gegenteiligen Ansichten zu dem Schluss, dass eine sinnvolle Fortführung der Fondsgesellschaft nicht mehr möglich erscheint. Anleger sollten daher nicht darauf spekulieren, dass sich die Probleme von allein lösen, sondern nun zeitnah tätig werden und sich zumindest vor Abgabe der Stimme rechtlich beraten lassen.
Christian M. Schulter
Rechtsanwalt – Associate
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.
Lesen Sie auch weitere interessante Pressemitteilungen:
Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de
Kontakt:
Dr. Schulte & Partner
Dr. Thomas Schulte
Friedrichstrasse 133
10117 Berlin
dr.schulte@dr-schulte.de
00493071520674
http://www.dr-schulte.de