Die CDU will den parteiinternen Streit um das Betreuungsgeld durch zusätzliche Leistungen der Rentenversicherung für Eltern in Milliardenhöhe befrieden. Unionsfraktionschef Volker Kauder sagte der „Süddeutschen Zeitung“ (Montagsausgabe), es werde „zusätzlich zum beschlossenen Betreuungsgeld einen neuen Rentenanspruch geben“. Dabei werde es „um die Rente der Väter und Mütter gehen, deren Kinder vor dem Jahr 1992 geboren wurden“.
Diese sind bisher deutlich schlechter gestellt als die Eltern jüngerer Kinder. Von dem höheren Rentenanspruch würden anders als beim Betreuungsgeld auch diejenigen profitieren, die ihr Kind in eine Krippe geben. Die Anhebung des Rentenanspruchs hatte vor allem die Frauenunion seit langem gefordert. Bisher werden Eltern in der Rentenversicherung unterschiedlich viele „Entgeltpunkte“ für die Erziehung angerechnet. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 1992 geboren sind, gibt es drei Punkte – für alle älteren Kinder nur einen Punkt. Von der Zahl der im Arbeitsleben erreichten Entgeltpunkte hängt die Höhe der am Ende gezahlten Rente ab. Ein Entgeltpunkt ist derzeit im Westen 27,47 Euro wert, in den neuen Ländern 24,37 Euro. Die monatliche Rente für die Erziehung eines vor 1992 geborenen Kindes würde bei einer Angleichung an die Regelungen für jüngere Kinder also um etwa fünfzig Euro steigen. Die CDU hatte schon auf ihrem Bundesparteitag 2003 entsprechende Änderungen beschlossen, bisher waren sie jedoch nicht durchgesetzt worden.