Deutschland und Frankreich wollen wieder nationale Landesgrenzen kontrollieren lassen, falls die europäischen Außengrenzen im Süden und Osten nicht ausreichend gesichert werden. Grenzkontrollen sollten „als ultima ratio und für einen begrenzten Zeitraum“ möglich sein, verlangen Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und sein französischer Amtskollege Claude Guéant in einem Brief, der der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt. Konkret fordern die Innenminister in dem drei Seiten umfassenden Schreiben vom 17. April, nationale Regierungen sollten „die Möglichkeit einer auf 30 Tage befristeten Wiedereinführung der Binnen-Grenzkontrollen haben“.
Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, sollen die Regierungen selbst bestimmen. Der Vorschlag soll am kommenden Donnerstag bei einem Treffen der EU-Innenminister beraten werden. Die Entscheidung dürfte aber frühestens im Juni fallen, sagte ein Vertreter der dänischen Ratspräsidentschaft der Zeitung. Die Dänen führen noch bis zum Sommer die Geschäfte der EU und bereiten die Ministertreffen vor. Mit ihren Forderungen hebeln die beiden Innenminister sowohl das bestehende Schengen-Abkommen für kontrollfreie Reisefreiheit als auch den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Reform des Abkommens aus. Ein hoher EU-Diplomat bezeichnete die deutsch-französische Initiative als „überraschend“. Zwar habe Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy schon mehrmals gedroht, aus Schengen auszusteigen; zudem sei der Kampf gegen illegale Einwanderer ein zentrales Thema seines aktuellen Wahlkampfes. Von der Bundesregierung seien ähnlich starke Vorbehalte gegen Schengen bisher nicht bekannt gewesen. In Berliner Regierungskreisen hieß es, der Brief sei nicht als Wahlkampfhilfe zu verstehen. Man wolle vielmehr betonen, dass Grenzkontrollen von den nationalen Regierungen und nicht von Brüssel entschieden werden. Das Schengen-Abkommen gilt als große Errungenschaft. Es erlaubt den Bürgern, innerhalb des Schengen-Raumes ohne Grenzkontrollen zu reisen. Nur die Außengrenzen des Schengen-Gebiets werden kontrolliert. In Ausnahmefällen, zum Beispiel während internationaler Großveranstaltungen, darf an den Binnengrenzen befristet kontrolliert werden. Die Reform des Abkommens ist nötig, weil es in den vergangenen Jahren zunehmend schwieriger wurde, die südlichen und östlichen Außengrenzen zu schützen. Vor allem Griechenland ist überfordert, den Zustrom illegaler Einwanderer zu bremsen. Im April 2011 schloss Paris zudem vorübergehend seine Grenze zu Italien, um Flüchtlinge aus Nordafrika daran zu hindern, über Italien nach Frankreich einzureisen. Auch Dänemark kontrollierte im Sommer 2011 die Grenzen zu Schweden und Deutschland, wogegen die Bundesregierung scharf protestierte. Um Aktionen wie diese, die praktisch gegen Schengen verstießen, zu legalisieren, schlug die EU-Kommission im Herbst 2011 einen „Kompensationsmechanismus“ vor. Danach sollte es möglich sein, in Ausnahmefällen die Binnengrenzen für fünf Tage kontrollieren zu lassen – vorausgesetzt, Brüssel stimmt dem zu. Berlin und Paris lehnen genau das ab. Sie argumentieren, die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sei „eine Angelegenheit nationaler Souveränität“. Innerhalb der geforderten Frist von 30 Tagen, so heißt es in dem Schreiben, sollte die Kommission „einen Vorschlag zur Weiterführung oder Beendigung der Binnengrenzkontrollen vorlegen“. Ob der Vorschlag angenommen und wie er umgesetzt werde, sei dann wieder Länderhoheit.