Der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch will die von mehreren Fraktionen geplante Einschränkung des Rederechts für Abweichler im Bundestag notfalls durch das Bundesverfassungsgericht stoppen lassen. „Die Pläne der Fraktionsgeschäftsführer, die Plenardebatten zu Inszenierungen mit ihnen selbst als Intendanten umzubauen, halte ich für einen Verstoß gegen die Stellung des Abgeordneten in unserem Grundgesetz“, sagte Willsch „Handelsblatt-Online“. „Nötigenfalls muss das Bundesverfassungsgericht die Rechtsstellung des Abgeordneten klarlegen.“
Zwar glaubt Willsch, das Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) das nötige Rückgrat habe, um diesen „Disziplinierungsversuchen“ zu widerstehen. Künftig könne aber die geänderte Geschäftsordnung von Fraktionsführungen genutzt werden, um vorab „Wohlverhaltenserklärungen“ von Kandidaten für das Bundestagspräsidium abzuverlangen. Willsch sieht auch deshalb keinen Grund, das Rederecht der Parlamentarier einzuschränken, da es in der Vergangenheit keinen Missbrauch gegeben habe.