Riskante Anlageform: Geschlossenen Schiffsfonds geht es schlecht.

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) für Anleger von Schiffsfonds

showimage Riskante Anlageform: Geschlossenen Schiffsfonds geht es schlecht.

Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern

Erfurt, 12. April 2012. Immer mehr Schiffsfonds droht das „Aus“, darauf weist erneut der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) hin. Schon jetzt seien rund 50 Fonds insolvent, vielen anderen drohe in nächster Zeit der Untergang.

„Es war einmal …“, so märchenhaft begann einst die Geschichte der geschlossenen Schiffsfonds. Lange vor der Finanz- und Wirtschaftskrise galt diese Anlageform als sehr lukrativ, schließlich winkten bei den meisten Fonds Renditen in zweistelliger Höhe. Diese Zeiten sind aber längst vorbei. Jetzt, im vierten Jahr der Rezession, laufen immer mehr geschlossene Schiffsfonds auf Grund.

Die Anlage in einen geschlossenen Fonds ist riskant

Investitionen in geschlossene Fonds können sehr lukrativ sein. Aber sie können manchmal auch riskant sein. Das liegt daran, dass diese Anlageart nichts anderes darstellt, als eine unternehmerische Beteiligung für einen bestimmten Zeitraum. Eine Beteiligung, die sich im Erfolgsfall auszahlt, im Falle des unternehmerischen Misserfolgs aber auch zur Kasse bitte kann. Eine Anlage in einen geschlossenen Fonds kann man nicht so ohne weiteres abstoßen, jedenfalls nicht ohne erhebliche Verluste. Das gilt eben auch für geschlossene Schiffsfonds. „Geschlossene Schiffsfonds sind mit ein paar Problemen behaftet“, weiß die DVS-Geschäftsführerin Claudia Lunderstedt-Georgi. „Schon vor der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2008 wurden zu viele Schiffe gebaut und über Fonds finanziert, als wirtschaftlich nötig gewesen wäre. Das Wachstum, das viele Wirtschaftsexperten vorhersagten, blieb aus. Auf gut deutsch: Es ist nicht genügend Fracht für die vielen Schiffe da. Viele Containerschiffe belegen teuere Anlegeplätze und Algen und Muscheln am Rumpf sind die einzigen Nutznießer der Schiffsgiganten.“ Schiffe, die tatsächlich noch auf den Weltmeeren unterwegs sind, fahren zu Chaterraten, die z. T. nicht einmal die Betriebskosten decken. Dazu kämen, so Lunderstedt-Georgi, die ständig steigenden Kraftstoffpreise.

Wie kommen geschädigte Schifffonds-Anleger an ihr Geld?

Auf Grund der vielen insolventen Schiffsfonds (aktuell sind es etwa 50, Tendenz steigend) stellen sich Anleger immer öfter die Frage, wie sie ohne Verluste aus ihrer Beteiligung kommen könnten. „Schadenersatz können Anleger unter anderem beim Herausgeber des Fonds geltend machen“, erläutert Lunderstedt-Georgi. „Dazu muss man aber die Verjährungsfristen für jeden Einzelfall prüfen. Natürlich stehen auch Berater, Banken oder Vermittler in der Pflicht, denn gerade bei Beratungsgesprächen werden viele Fehler gemacht.“ Verkauft ein Berater, eine Bank oder ein Finanzvermittler eine Anlage in einen geschlossenen Schiffsfonds als Altersvorsorge, so ist das ein eindeutiger Beratungsfehler, den man allerdings nachweisen können muss. Schließlich tragen die Kapitalgeber bei dieser Anlageform das Risiko des Totalverlustes. Die DVS-Geschäftsführerin sagt es einmal ganz deutlich: „Investitionen in geschlossene Fonds – egal ob Schiff oder Immobilie – sind eine Anlagemöglichkeit für vermögende Menschen. Wer seine Ersparnisse und Reserven auf der Jagd nach hohen Renditen in diese Anlageform steckt, geht ein erhebliches Verlustrisiko ein.“ Frei nach dem Motto: Beim Denken ans Vermögen, leidet oft das Denkvermögen (K. Farkas, österreichischer Kabarettist).

Geschädigte Anleger können sich an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft „Schiffsfonds“ gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.

Weitere Informationen zu diesen Fall und zu anderen Anlagefällen bietet der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) im monatlichen DVS-Spezialreport „IHR SCHUTZ“ sowie unter: www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

Geschäftsstelle Jena
Löbdergraben 11
07743 Jena
Telefon 03641 35 35 04
Fax 03641 35 35 22

Kontakt:
Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Claudia Lunderstedt-Georgi
Langer Berg 7
99094 Erfurt
03641 35 35 08

http://www.dvs-ev.net
info@dvs-ev.net

Pressekontakt:
All4press
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
info@all4press.de
0361 5506710
http://www.all4press.de