Gegen den mutmaßlichen Todesschützen von Dachau ist drei Monate nach der Tat im Januar Anklage erhoben worden. Der 54-Jährige muss sich wegen Mordes an einem 31-jährigen Staatsanwalt sowie dreifachen versuchten Mordes verantworten, teilte die Staatsanwältin am Mittwoch mit. Neben den tödlichen Treffern des Staatsanwalts gab er zudem Schüsse in Richtung des vorsitzenden Richters ab und nahm nicht nur dessen Tötung, sondern auch die des in der Nähe befindlichen Protokollführers und seiner eigenen Anwältin in Kauf.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm daher eine lebenslange Haftstrafe. Als Motiv nimmt die Staatsanwaltschaft Rache aufgrund einer kurz zuvor ausgesprochenen Verurteilung des Transportunternehmers an. Der Mann stand wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge vor Gericht und wurde wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der mutmaßliche Todesschütze machte bisher keine Aussagen zum Tathergang, räumte gegenüber Polizisten jedoch den geplanten Mord am Richter ein. Für die Anklage befragte die Staatsanwaltschaft 62 Zeugen und zog zehn Sachverständige hinzu. Nun muss das Landgericht München II über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.