Nicht nur der Preis spielt eine entscheidende Rolle bei der Auswahl der richtigen Hundehaftpflicht
Was ist beim Abschluss einer Hundehaftpflicht Versicherung zu beachten?
Da man nach dem Gesetz unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen muss, empfiehlt sich der Abschluss einer möglichst hohen Deckungssumme. Empfehlenswert sind heute Deckungssummen von mindestens 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Tarife der Hundehaftpflicht werden auch in neutralen Vergleichen immer wieder getestet – daher ist es ratsam auch auf diese Vergleiche zu achten.
Sollte man mehrere Hunde besitzen gibt es in der Regel bei den meisten Versicherungsgesellschaften ab dem zweiten Hund einen Nachlass auf die Prämie.
Am besten vereinbart man eine jährliche Zahlungsweise, da bei halbjährlicher, vierteljährlicher und monatlicher Beitragszahlung meist ein Ratenzahlungszuschlag berechnet wird.
Was leistet eine Hundehalterhaftpflichtversicherung / Hundehaftpflicht?
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei. Die Versicherungsgesellschaft leistet bei Schadensereignissen die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder Tieren zur Folge haben. Weiterhin leistet die Versicherungsgesellschaft auch bei Schadensereignissen die eine Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge haben, sowie bei sogenannten Vermögensschäden, welche nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.
Aufgaben der Hundehalterhaftpflicht?
Zunächst einmal hat eine Haftpflichtversicherung die Aufgabe zu prüfen, ob und in welcher Höhe überhaupt eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Sollte der Anspruch bestehen, leistet die Haftpflicht die „Wiedergutmachung des Schadens“ bei berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Schäden oder zu hohe Schadenersatzforderungen, wozu dann auch die Kostenübernahme eines Prozesses gehören würde, werden abgewehrt. Die Hundehalterhaftpflicht Versicherung bietet in der Regel weltweiten Versicherungsschutz, für Auslandsaufenthalte meist bis zu einem Jahr.
Je Schadensfall leistet die Versicherungsgesellschaft generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme. Bei mehreren Schäden während des laufenden Versicherungsjahres in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der vereinbarten Deckungssumme.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert ist zum Beispiel die gewerbliche und betriebliche Verwendung von Hunden. Diese muss extra abgesichert werden. Darüber hinaus sind Schäden an Figuranten, sogenannte Scheinverbrechennatürlich ebenfalls nicht versichert.
Für Schäden die mit Vorsatz herbeigeführt wurden besteht auch kein Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt für selbst erlittene Schäden, sog. Eigenschäden.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten verschiedene Produkte für Tierhalter an. Die Auswahl der Tarife und der darin enthaltenen Leistungen ist groß. Da ist es nicht leicht den Überblick zu wahren. Jeder Tierbesitzer hat andere Ansprüche an seine Versicherung, möchte unterschiedliche Produkte kombinieren und legt Wert auf ausgewählte Leistungen.
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