Zeitung: Krankenkassen wollen Zahnärzte schärfer kontrollieren

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) möchten die Abrechnungen der etwa 54.000 Zahnärzte in Deutschland deutlich strenger kontrollieren. Dazu fordern sie, künftig auch den Teil der Rechnung prüfen zu dürfen, den die Versicherten aus eigener Tasche zahlen müssen. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das der Verwaltungsbeirat des Spitzenverbandes der Kassen Ende März beschlossen hat und das der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagausgabe) vorliegt.

Der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, bestätigte die Pläne. „Wir wollen endlich Transparenz bei den Zahnarztrechnungen“, sagte er dem Blatt. In einem weiteren Schritt wollen die Kassen ein neues Abrechnungssystem aufbauen. Laut Vorstandsbeschluss streben sie einen eigenen Preiskatalog für die Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten an. Nach Einschätzung der GKV-Experten würden die Kosten der Patienten beim Zahnarzt damit deutlich sinken. Denn bislang rechnen die Zahnärzte über die Gebührenordnung der privaten Versicherer ab. Zuzahlungen für eine Krone oder eine Brücke wären dann immer noch nötig, aller Voraussicht nach aber deutlich niedriger als bislang. „Die Patienten müssten dafür ganz sicher weniger bezahlen“, so Stackelberg. Der Festzuschuss war 2005 eingeführt worden, seine Bedeutung bei der Abrechnung ist seitdem stetig gewachsen. Tatsächlich klagen laut einer Erhebung der Unabhängigen Patientenberatungen die meisten Patienten über ihren Zahnarzt. Etwa ein Drittel der 2010 eingegangenen Beschwerden gegen Ärzte richtete gegen die Zahnmediziner. Der Spitzenverband der Krankenkassen will nun gegensteuern. „Das heutige System ist intransparent und lässt die Versicherten mit der privaten Rechnung für den Zahnersatz alleine“, sagt Stackelberg. Ein Patient könne nicht beurteilen, ob die Rechnung für die neue Zahnkrone wirklich richtig und angemessen sei. Die Versicherer könnten in diesen Fällen nur sehr bedingt Unterstützung leisten. „Die Kassen bezahlen den Festzuschuss, aber die tatsächliche Rechnung, die der Patient für den privaten Anteil erhält, sehen sie nie.“ Die Kassen stünden in der Pflicht, dem Patienten die Arbeit der Rechnungsprüfung abzunehmen. Künftig solle daher auch der private Anteil an einer Zahnarztrechnung von Kassenpatienten an die jeweilige Krankenkasse gehen, sagt er. „Dann kann sie prüfen, ob der Patient nicht zu viel bezahlen muss.“