Steuerstreit: Schweizer Ermittlungen führen weiter als bislang bekannt

Die Ermittlungen der Schweiz wegen des Kaufs der Steuersünder-CD durch das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2010 führen weiter als bisher bekannt. Nach einem Bericht der Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Dienstagausgaben) hat die Berner Bundesanwaltschaft nicht nur Haftbefehle gegen drei nordrhein-westfälische Steuerfahnder wegen Wirtschaftsspionage erlassen. Sie beschuldigt auch einen niederrheinischen Notar der Geldwäsche und Urkundenfälschung.

Nach dem Bericht legen die Schweizer Ermittler dem Generalstaatsanwalt in Düsseldorf nahe, ein Strafverfahren gegen den Notar einzuleiten, der beim Ankauf der gestohlenen Steuersünder-Datei als Mittelsmann tätig war und der die Überweisung von 2,5 Millionen Euro aus der Landeskasse an den Datenhändler gesteuert hat. Um diesem die Anlage eines Teils des Kaufpreises bei einer österreichischen Bank zu ermöglichen, habe L. eine Erbschaft vorgetäuscht und damit „bewusst einen falschen Zahlungsgrund“ genannt. Der Rechtsverstoß sei nicht auf Schweizer Gebiet passiert und ein deutscher Strafrechtsvorgang. Deshalb gebe es, anders als im Fall der Steuerfahnder, keinen Schweizer Haftbefehl gegen ihn. Das Rechtshilfeersuchen, das der WAZ-Mediengruppe vorliegt, listet auf 32 Seiten detailliert Belege für den Schweizer Spionagevorwurf an zwei Wuppertaler und einen Düsseldorfer Steuerfahnder auf. Die drei sollen „gezielt und geplant Ausforschung aus dem Ausland in einem fremden Staat betrieben“ und die Lieferung interner Bankpapiere und der Daten der Kontoeröffnung angefordert haben. So hätte der Datenhändler auch die Kontoeröffnungsdaten von „den Typen der Paninibilder“ geliefert – ein Hinweis, dass Sportler in die Steuerhinterziehung verwickelt gewesen sein könnten.