Fachjurist befürchtet „innerdeutschen Sterbetourismus“

Unterschiedliche Regelungen der Landesärztekammern könnten zu einem „innerdeutschen Sterbetourismus“ führen. Das befürchtet der Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Putz. Er sagte dem Nachrichtenmagazin „Focus“, die Regelungen in den Berufsordnungen der Landesärztekammern seien ein „Fleckerlteppich“.

Die Bundesärztekammer hatte eine Muster-Berufsordnung vorgegeben, dass Ärzte „keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ dürfen. Diese wurden von den Länderkammern unterschiedlich umgesetzt. Bundesärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery räumte in „Focus“ ein, dass nur die Hälfte der Landesgremien die Vorgabe aus Berlin übernommen hat. Ausschlaggebend für Ärzte sind die Bestimmungen ihrer Landeskammern.