Mit der Privathaftpflicht die eigene Existenz schützen

Ohne den Schutz der Privathaftpflicht kann ein Schaden sehr schnell eine teure Angelegenheit werden. Neue Urteile geben Aufschluss, welche Schäden versichert sind.

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Die Privathaftpflicht bietet im Schadensfall optimale Sicherheit

Wer einen Schaden verursacht, haftet gegenüber dem Geschädigten für die Wiedergutmachung des Schadens. In der Regel erfolgt der Ausgleich zum Schadensersatz auf finanzieller Ebene, dafür haftet man mit seinem gesamten Vermögen, auch in der Zukunft. Ein größerer Schaden kann schnell die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse ausreizen, daher ist die Privathaftpflicht für den Schutz der eigenen finanziellen Existenz dringend notwendig.

Der Gesetzgeber sieht keine Einschränkung darin, ob sich ein Schaden durch Fahrlässigkeit oder Leichtsinn ergeben hat. Grundsätzlich ist man zum Schadensersatz verpflichtet. Wobei in der Privathaftpflicht eines in der Regel ausgeschlossen ist: Schäden, die auf Vorsatz beruhen, lassen sich nicht absichern.

Dennoch verzichtet ein Teil der deutschen Haushalte auf die Privathaftpflicht. Gerade Haushalte mit einem geringen Einkommen sehen hier falsches Einsparpotenzial, ähnlich wie mit der Hausratversicherung. Im Schadensfall kann das schon bei kleinen Schäden fatale Folgen haben, wenn ein Geschädigter auf zivilrechtlichem Weg versucht, seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Dann kommen schnell noch weitere Kosten zu der eigentlichen Schadensersatzforderung hinzu.

Es gibt immer wieder Situationen, in denen gerichtlich geklärt werden muss, ob die Privathaftpflicht überhaupt für ein Schadensereignis ersatzpflichtig ist. Hier finden sich in der Rechtsprechung teilweise interessante Urteile, die für den Verbraucher durchaus von Interesse sein können. Jetzt zur Frühlingszeit, wo viele Gartenbesitzer mal so richtig aufräumen, kommt das Urteil vom Bundesgerichtshof gerade passend. Danach ist die Gartenarbeit grundsätzlich als normale Tätigkeit von Privatpersonen versichert. Das bezieht sich nicht nur darauf, wenn mit dem Heckenschneider der Bewuchs des Nachbarn beschädigt wird, sondern auch auf Baumfällarbeiten.

In einem solchen Schadensfall, bei dem durch einen gefällten Baum das Dach des Nachbarhauses beschädigt wurde, weigerte sich die Privathaftpflicht zunächst den Schaden zu übernehmen. Nach etlichen Verfahren bis hin zum Bundesgerichtshof kam dann das Urteil: Baumfällarbeiten gehören zu den normalen Gartenarbeiten und fallen demnach unter den Schutz der Privathaftpflicht.

Mittlerweile im Trend sind Elektrofahrräder, sogenannte Pedelecs. Von diesen Fahrrädern mit elektronischer Anfahrunterstützung gibt es mittlerweile rund 700.00 Stück in Deutschland. Unklar ist aber momentan noch, wie bei einem Unfall der Versicherungsschutz aussieht. In der Privathaftpflicht sind teilweise selbstfahrende Fahrzeuge nicht versichert. Dazu gibt es bisher keine einheitliche Regelung. Selbst der ADAC fordert auf, hier Klarheit seitens der Versicherungswirtschaft zu schaffen. Der Grund liegt in der Einordnung mancher Elektrofahrräder als Kraftfahrzeug. In diesen Fällen ist teilweise sogar eine Fahrerlaubnis für Mofas notwendig. Daher sollten sich die Nutzer eines solchen Pedelec grundsätzlich bei ihrer Privathaftpflicht über den Versicherungsschutz informieren.

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