Der Umgang mit kranken und verletzten Tieren in Schlachthöfen ist verbesserungswürdig. Den Tierschutz auch auf dem Schlachthof zu verbessern, war eines der Leitthemen beim 8. Niedersächsischen Tierschutzsymposium in Oldenburg. Doch damit dies gelinge, brauche man Täter, so Heinz W. Leßmann vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit.
Denn bisher würden oft konkrete und gut dokumentierte Beweise fehlen, um Verstöße gegen die geltende Tierschutzgesetzgebung zu ahnden. Tiere, die nicht mehr hätten transportiert werden dürfen und deutliche Zeichen von schlechter Haltung zeigen, gehören zum Alltag am Schlachthof. „Es ist wichtig, dass wir die Befunde auf den Herkunftsbestand oder den Transporteur beziehen“, sagte Thomas Blaha von der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover. Mit den Daten aus den Höfen und den Schlachtkörpern, könne man die begrenzten behördlichen Ressourcen gezielter einsetzen. Zudem bietet die ab dem 01. Januar 2013 geltende EU-Verordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung Neuerungen für die Schlachthöfe. „Es ist zu erwarten, dass die Verordnung eine Verbesserung bringt für den Tierschutz, allein schon, weil die Pflicht Handlungsanweisungen zu erstellen, gegen die Betriebsblindheit wirkt“, sagte Bettina Maurer vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.