Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat in ihrem ersten gemeinsamen Jahresbericht von Bundesstelle und Länderkommission die Haftbedingungen in deutschen Gefängnissen angeprangert. Bei ihren Untersuchungen sei sie zwar „auf keine Anzeichen von Folter gestoßen“, habe aber „in mehreren Fällen Missstände vorgefunden, die nicht akzeptiert werden können“, wie aus einer Mitteilung der Behörde hervorgeht. „Deutschland muss bei der Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung mit gutem Beispiel vorangehen. Zur erfolgreichen Erledigung dieser wichtigen Aufgabe müssen allerdings ausreichende Bedingungen geschaffen werden“, erklärten die Vorsitzenden der Nationalen Stelle.
Im Berichtszeitraum führte die Institution insgesamt 42 Inspektionsbesuche von Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Kliniken, Abschiebehafteinrichtungen sowie Gewahrsamseinrichtungen der Polizei, der Bundeswehr und des Zolls durch. Dabei hat sie durch zahlreiche Empfehlungen an die Aufsichtsbehörden, die zum Teil bereits umgesetzt wurden, zu einer deutlichen Verbesserung der Situation von Menschen, denen die Freiheit entzogen wird, beigetragen. Ein häufiger Kritikpunkt war die Verletzung der Intimsphäre deutscher Häftlinge durch eine sogar beim Toilettengang stattfindende Videoüberwachung, aber auch in den Gewahrsamsräumen der Bundespolizei an Bahnhöfen oder Flughäfen. Die Nationale Stelle in Wiesbaden wacht seit ihrer Gründung 2008 über die Einhaltung des Folterverbots der Vereinten Nationen von 1984.