Insolvenzverwalter Götz Lautenbach: Scheitert die Schlecker-Sanierung an dem Nichtzustandekommen einer Transfergesellschaft?

Die Wogen in Politik und der öffentlichen Diskussion schlagen in Bezug auf das Schlecker-Verfahren hoch. Grund hierfür ist die gescheiterte Absicherung der Finanzierung einer Transfergesellschaft für zu entlassende ca. 11.000 Mitarbeiter durch Bürgschaften der öffentlichen Hand.

Was bedeutet das Scheitern der Transfergesellschaft für die Sanierung des Schlecker-Imperiums auf der einen und für die betroffenen Mitarbeiter auf der anderen Seite?

Eine Transfergesellschaft wird gegründet, um einen konkret von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter möglichst schnell in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Der Arbeitnehmer unterschreibt zu diesem Zweck bei seinem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag und schließt zeitgleich mit der Transfergesellschaft einen befristeten Arbeitsvertrag. Finanzielle Basis ist das von der Arbeitsagentur bezahlte Transferkurzarbeitergeld, das gegebenenfalls von dem insolventen Unternehmen aufgestockt wird.

Üblicherweise bleiben die Mitarbeiter höchstens ein Jahr in der Transfergesellschaft, denn das zugrunde liegende Kurzarbeitergeld wird von der Arbeitsagentur maximal ein Jahr lang bezahlt.

Dazu der Insolvenz-Experte Götz Lautenbach: „Der Insolvenzverwalter von Schlecker hatte daher ein großes Interesse daran, dass die Auffanglösung klappt. Eine Transfergesellschaft macht das insolvente Unternehmen attraktiver für Investoren. Wären die Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft gewechselt unter Abschluss eines Aufhebungsvertrages, dann wären sie nicht mehr in der Lage, gegen die mittlerweile ausgesprochenen Kündigungen massenhaft Kündigungsschutz- und Abfindungszahlungsklagen zu erheben. Das juristische und finanzielle Risiko dieser Klagen dürfte potenzielle Kaufinteressenten der Drogeriekette abschrecken“.

Über das Unternehmen:

Götz Lautenbach ist Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Johann-Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt am Main.

Seit 1992 ist Götz Lautenbach als Rechtsanwalt zugelassen und kann auf eine 20jährige Berufserfahrung zurückgreifen. Das Tätigkeitsgebiet umfasst Insolvenzrecht, Sanierungsberatung und Restrukturierung.

Die Kanzlei korrespondiert in Deutsch und Englisch.

Götz Lautenbach ist unteren anderem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenz und Sanierung im Deutschen Anwaltverein und im Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.

Kontakt:

Götz Lautenbach
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Zeilweg 44
60439 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 5308438-0
Telefax: +49 69 5308438-14
lautenbach@lautenbach-iv.de
http://www.lautenbach-iv.de

Pressekontakt:

Bergmeier Public Relations (PR-Agentur)
Heigenbrücker Weg 12
60599 Frankfurt am Main
info@bergmeier-pr.de
http://www.bergmeier-pr.de