„Licht aus!“ – Nach Solar Millennium ist nun auch die Solarhybrid AG insolvent.

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) gründet Arbeitsgemeinschaft für geschädigte Anleger

showimage "Licht aus!" - Nach Solar Millennium ist nun auch die Solarhybrid AG insolvent.

Der DVS hilft geschädigten Anlegern

Erfurt, 30. März 2012. „Bei den Solarunternehmen gehen offensichtlich langsam die Lichter aus“, kommentiert der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) den Insolvenzantrag der Solarhybrid AG (Brilon).

Seit Mitte März sind nicht nur die sauerländischen Anleger der Solarhybrid AG sauer. Das Unternehmen teilte mit, dass man beim Amtsgericht in Arnsberg am 20. März 2012 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit beantragt habe. Das Unternehmen aus dem Sauerland hatte sich auf den Bau von großen Solarstromkraftwerken spezialisiert und ging im Jahr 2008 an die Börse.

Die Schuldfrage hat das Management geklärt: Schuld ist die Politik

Dass Solarhybrid Insolvenz anmelden musste, ist aus Sicht des Managements das Ergebnis der Politik. Überkapazitäten in der Solarenergie und sinkende Fördergelder seien die Gründe für die Zahlungsunfähigkeit. Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS, kann dies nicht nachvollziehen. „Sicher fielen die Kürzungen höher als erwartet aus, aber dass gekürzt werden wird, war doch längst bekannt. Wenn dann ein Unternehmen große Summen in neue Projekte investiert, die nicht abgesichert sind, so ist das alles andere als ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Geld der Aktionäre.“

Als Solarhybrid im Februar bekannt gab, dass man die US-Projekt-Pipeline der Solar Millennium AG (Erlangen) übernehmen werde (der DVS berichtete ausführlich), gab es ein kleines Zwischenhoch am Aktienhandel. Was weniger bekannt war, ist die Tatsache, dass Solarhybrid mit der geplanten Übernahme auch ein ungesichertes Darlehen über 7,5 Millionen Euro an Solar Millennium gewährt hatte. Nach der Solar Millennium Insolvenz dürfte dieses Geld nun komplett abzuschreiben sein. Über die Hintergründe dieser Zahlung ist nach wie vor nichts bekannt.

Die Skepsis des DVS hat sich bestätigt. Gehen die Sonnenanbeter baden?

„Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. steht Unternehmen wie der Solarhybrid AG eher skeptisch gegenüber“, sagt die DVS-Geschäftsführerin Lunderstedt-Georgi. „Die sogenannten Boom-Märkte, wie z. B. die Solarenergie, ziehen immer wieder auch dubiose Unternehmen an, die mit vermeintlichen Innovationen auf die Jagd nach Anlegergeldern gehen.“ In verschiedenen Anlegerforen im Internet gehe es mittlerweile heiß her, weiß die DVS-Geschäftsführerin. Tom Schröder, der CEO der Solarhybrid AG, hatte sich in „weiser Voraussicht“ vom größten Teil seines elfprozentigen Aktienpaketes getrennt. Der Kurs brach daraufhin um über 40 Prozent ein. Und nur einen Tag später verkaufte auch Vorstandsmitglied Michael Spitz seine Aktien. Der Finanzaufsicht entging das natürlich nicht, die Transaktion Schröders werde routinemäßig geprüft, sagte eine Sprecherin der BaFin. Sollten sich also Hinweise auf einen Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz oder Anhaltspunkte für Insiderhandel ergeben, werde weiter ermittelt und bei einem Verstoß die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

„Die gesamte Branche der Solarunternehmen steht vor schweren Zeiten“, kommentiert Lunderstedt-Georgi. „Sogar der Solarworld-Chef Frank Asbeck warnt inzwischen, dass es kein Unternehmen in dieser Branche mehr gebe, das schwarze Zahlen schreibe. Das gelte auch für die chinesischen Hersteller.“

„Die mit der Sonne untergehen…“ – DVS gründet Arbeitsgemeinschaft „Solarhybrid“

Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (Erfurt) hat für die Fondsanleger und Aktionäre eine Arbeitsgemeinschaft „Solarhybrid“ gegründet. Geschädigte können sich dieser DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in die DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,90 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles, bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.

Weitere Informationen zu diesen Fall und zu anderen Anlagefällen bietet der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) im monatlichen DVS-Spezialreport „IHR SCHUTZ“ sowie unter: www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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